Mietvertrag vorzeitig kündigen
und Nachmieter suchen

Ob Mieter die Kündigungsfrist umgehen dürfen, entscheidet der Vermieter

Manchmal ändert sich das Leben Schlag auf Schlag: Die einen finden einen Job in einer anderen Stadt, die anderen wechseln ihren Partner oder bekommen den Zuschlag für eine schönere Wohnung. Nun wäre es klasse, den bestehenden Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Viele Mieter glauben, dass sie die Kündigungsfrist umgehen können, indem sie passende Nachmieter suchen. Doch so einfach ist das nicht.

von Ist das rechtens? - Mietvertrag vorzeitig kündigen
und Nachmieter suchen © Bild: pixabay.com

Wer schon vor dem Ende seiner Mietvertragslaufzeit auszieht und deshalb nicht bis zum Ende Miete zahlen möchte, hat ein Problem: Die Kündigungsfrist. Liegt die Wohnung im (Teil-) Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, gilt bei einem unbefristeten Mietvertrag eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Handelt es sich um einen befristeten Mietvertrag von mindestens drei Jahren, kann der Vertrag erst nach Ablauf eines Jahres aufgelöst werden. Dabei müssen Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Die Gefahr, bei einem Umbruch im Leben doppelt Miete zahlen zu müssen, ist also gegeben. Doch was können Mieter in dieser Situation tun?

Mythos Nachmietersuche

Das Gerücht über die Nachmietersuche hält sich hartnäckig. Es besagt, dass Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag kommen, wenn sie drei passende Nachmieter suchen, von denen der Vermieter einen als Nachfolger auswählen kann. Fakt ist jedoch, dass Mieter kein Anrecht darauf haben, einen Nachmieter zu stellen und der Vermieter auch keinen Nachmieter akzeptieren muss.

Lösung: Nachmieterklausel im Mietvertrag aufnehmen

Die Kündigungsfrist lässt sich nur mit einer Nachmieterklausel im Mietvertrag umgehen. Wer seinen Vermieter davon überzeugt, diese Klausel in den Mietvertrag aufzunehmen, kann den Vertrag vorzeitig beenden, indem er einen passenden Nachmieter sucht.

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Die Nachmieterklausel lässt sich laut einem Bericht von Immowelt auf zweierlei Arten gestalten: Entweder räumt sie dem Mieter das Recht ein, Nachmieter-Vorschläge zu machen oder konkret einen Nachmieter zu benennen. Im ersteren Fall entscheidet der Vermieter, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter annehmen und den bisherigen Mieter von den Vertragspflichten entbinden möchte. Darf der Mieter allerdings einen Nachmieter benennen, muss der Vermieter diesen in der Regel akzeptieren und den bisherigen Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. Sprechen allerdings schwerwiegende Gründe gegen den vorgeschlagenen Nachmieter, wie Mietschulden, darf der Vermieter diesen dennoch ablehnen.

Nachmieterklauseln lassen sich ganz unterschiedlich gestalten: Manchmal reicht es aus, wenn der Mieter nur einen Nachmieter stellt, manchmal muss er mit mehreren Mietinteressenten aufwarten. Aus diesem Grund sollten sich Mieter den Wortlaut der Klausel genau durchlesen.