Auslöser der Aktion war ein Urteil, in dem das Oberlandesgericht in Wien einer erstinstanzlichen Entscheidung recht gegeben hat, in der der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter Havranek für befangen erklärt wurde. Die spektakuläre Verhaftung Meinls im vergangenen April hatte juristisch auf einem Vorgutachten Havranek und einem Polizeibericht beruht. "Wenn das Gutachten jetzt von jeglicher Relevanz entkleidet ist, müsste die Aufhebung der U-Haft eigentlich von Amts wegen erfolgen", sagte Bank-Vorstand Peter Weinzierl.
Eine Zurücknahme der U-Haft hätte auch zur Folge, dass die Kaution mit Zinsen zurückgezahlt werden müsste. Derzeit läuft eine Feststellungsklage von Meinl gegen Havranek (Streitwert 1 Million Euro), in der herausgefunden werden soll, ob das nun verworfene Gutachten Schäden bei Bank und Julius Meinl verursacht habe. Diese Klage könnte zu einem späteren Zeitpunkt zu Schadenersatzprozessen führen. Auch spätere Schadensersatzklagen gegen den Gutachter bzw. eine Amtshaftungsklage gegen die Republik wegen des Verhaltens der Staatsanwaltschaft wird von Meinl nicht ausgeschlossen. Dabei würde es wahrscheinlich um zweistellige Millionen Beträge gehen, hieß es.
(apa/red)