Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) hatte die Novelle im Juli 2010 in Begutachtung geschickt, danach wurde mit dem Koalitionspartner verhandelt. Zuletzt ging es bei den Gesprächen um den Beginn der Laufzeit der Rücktrittsfrist von bei unerwünschten Webeanrufen abgeschlossenen Verträgen. Diese läuft künftig erst dann an, wenn die erste Zahlung geleistet wurde. "Das ist aus unserer Sicht für die Konsumenten ein größerer Schutz", hieß es aus dem Ressort von Bandion-Ortner.
Generell werden durch die Novelle Firmen, die mittels "Cold Calling" Kunden fangen, stärker in die Pflicht genommen. So steht im Gesetzesentwurf, "dass der Unternehmer dem Verbraucher innerhalb einer Woche ab dem Anruf eine Bestätigung in Schriftform" übermitteln muss. Als Alternative können die "wesentlichen Vertragsinhalte" inklusive Datum des Vertragsabschlusses und Zahlungspflichten auch auf einem Datenträger übermittelt werden.
Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes: Erst wenn die Gültigkeit des Vertrags eintritt, dürfen Zahlungen verlangt und entgegengenommen werden. Via "Cold Calling" abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotterieleistungen sind nichtig.
Kritik vom BZÖ
Das BZÖ zeigte sich über die Einigung der Regierungspartner auf die neuen Verbraucherschutzrechte nicht erfreut: "Dank SPÖ und ÖVP sind unerwünschte Werbeanrufe von Firmen zur Geschäftsanbahnung weiter zulässig und führen nicht automatisch zur Nichtigkeit von abgeschlossenen Verträgen", kritisierte Konsumentenschutzsprecher Sigisbert Dolinschek in einer Aussendung. "Rot und Schwarz haben das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz heute gegen die Stimmen der Opposition diesbezüglich richtiggehend durchgepeitscht."
(apa/red)