Wobei bei den Friseurlehrlingen noch Trinkgeld dazu kommt, allerdings schlägt sich das weder im Arbeitslosengeld noch in der Pension nieder. Von den Bruttobeträgen werden dem Lehrling noch der Krankenversicherungsbeitrag (1,67 Prozent), der Pensionsbeitrag (10,25 Prozent) und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (1,2 Prozent) abgezogen.
Im Jahr 2015 gab es 3.877 Friseur-Lehrlinge in Österreich. Insgesamt beschäftigten die 7.891 Unternehmer 17.684 Mitarbeiter.