Immer wieder, nämlich mindestens zwei Mal am Tag, müsse die ehemalige grüne NR-Abgeordnete Sigrid Maurer ein Biergeschäft auf einem schmalen Weg im 8. Wiener Gemeindebezirk passieren. Dort sei sie vor einer Woche „deppert angeredet“ worden, wie sie in einem Facebook-Eintrag beschrieb. Eine halbe Stunde später erhielt sie folgende Nachricht:
Die Nachricht
„Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen“. Daraufhin folgte eine zweite Nachricht, die noch obszöner war. Absender war der Geschäftsinhaber.
Sie wolle mit der Veröffentlichung darüber informieren „bei welchem frauenverachtenden Arschloch man potenziell sein (craft) Bier“ kaufe, schrieb Maurer zu ihrem Eintrag – und bedankte sich noch am selben Abend über zahlreiche Solidaritätsbekundungen.
Vermeintlicher Verfasser dementiert - und klagt
Umgehend meldete sich jedoch auch der Besitzer des Geschäfts zu Wort und dementierte die Nachricht. Viele Personen haben zu seinem Computer Zugang, er habe das nicht geschrieben, behauptete er. Nun, eine gute Woche später folgt sogar die Klage des Mannes. Er brachte diese beim Landesgericht für Strafsachen in Wien ein – und zwar wegen übler Nachrede. „Die öffentliche Anprangerung meines Mandanten hat seine Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise verletzt. Es bedarf daher einer deutlichen juristischen Reaktion auf diesen massiven Eingriff in die Rechtssphäre seiner Person und seines Betriebes. Aus diesem Grund war die Erhebung einer Privatanklage erforderlich!“, so die wörtliche Erklärung seines Anwalts. Maurer äußerte sich dazu bislang noch nicht. In einem Post vom 1. Juni schrieb sie jedoch bereits: "Sollte er mich wirklich verklagen werde ich das eben durchkämpfen."