Marika Lichter vs. Jazz Gitti:
Der Streit geht vor Gericht

Die Sängerin versteht nicht, warum sie geklagt wird - Lichter fühlt sich im Recht

Der Streit zwischen Jazz Gitti und Marika Lichter geht in die nächste Runde. Wie bereits berichtet klagt die "Dancing Stars"-Gewinnerin der ersten Stunde die Teilnehmerin der letzten Staffel und denkt nicht daran, aufzugeben.

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Klage eingereicht - Marika Lichter vs. Jazz Gitti:
Der Streit geht vor Gericht

In einem Facebook-Posting schreib Martha Butbul alias Jazz Gitti vergangene Woche: "Frau Marika Lichter will Geld und hat eine Klage gegen mich eingereicht. Sie fordert 7.500,00 Euro + 20% MWSt. und die bisherigen Kosten 1.266,42 Euro ihres Anwaltes." Lichter habe jedes Jahr unaufgefordert eine Liste mit Vorschlägen zu "Dancing Stars" beim ORF abgegeben. "Sie behauptet nun, dass sie für meine Teilnahme 'Dancing Stars 2016' den Erstkontakt hergestellt hat und sie nun berechtigt ist, dieses Honorar in Rechnung zustellen. Unglaublich!"

Manfred Ainedter, Jazz Gittis Anwalt, zeigte sich gegenüber der APA "sehr zuversichtlich", dass Marika Lichters Klage abgewiesen wird. Lichter habe "keinerlei Ansprüche", es habe nie eine Vereinbarung zwischen Jazz Gitti und Lichters Künstleragentur gegeben, was die Teilnahme an "Dancing Stars" betrifft. Jazz Gitti sei zwar einverstanden gewesen, dass sie auf die Liste kommt, die Lichter dem ORF zukommen lässt, der Erstkontakt zwischen der Sängerin und dem ORF habe jedoch schon im Jahr 2008 stattgefunden - "ohne Zutun von Frau Lichter", betonte der Anwalt.

»Wer sich einer Agentur bedient, um zu einem Engagement zu kommen, muss die Agentur auch bezahlen.«

Nun gab auch Marika Lichter "auf Anraten ihres Anwalts" erstmals eine Stellungnahme zu der Causa ab. "Es ist allgemein bekannt, dass ich als Künstlervermittlungs-Agentur tätig bin. In dieser Funktion vermittle ich auch Künstler, die in anderen Managements sind, für diverse Veranstaltungen und so auch zu 'Dancing Stars'. Der generische Anwalt hat in der Presse ja schon freundlicherweise verbreitet, dass Frau Butbul damit einverstanden war, gegenüber dem ORF von der Agentur Glanzlichter namhaft gemacht zu werden. Wer sich also einer Agentur bedient, um zu einem Engagement zu kommen, muss die Agentur auch bezahlen. Auch meine Rechtschutzversicherung sieht es so und ich gehe davon aus, dass dies auch die Gerichte so sehen werden", schreibt Marika Lichter. Sie bittet um Verständnis, sich abgesehen von diesem Statement - wie schon bisher - nicht weiter zu äußern.

Beide Frauen fühlen sich somit im Recht, im April wird die Causa am Bezirksgericht Korneuburg verhandelt.