Marika Lichters Klage
gegen Jazz Gitti abgewiesen

Vermittlungstätigkeit der Künstleragentin für Richter "nicht ausreichend erwiesen"

Die Zivilklage der Künstleragentin Marika Lichter gegen Jazz Gitti auf Honorarzahlung für den Erstkontakt zur Teilnahme an den "Dancing Stars 2016" des ORF ist am Montag am Gericht in Korneuburg abgewiesen worden. Grundsätzlich habe es eine Vermittlungstätigkeit von Frau Lichter gegeben, verwies der Richter auf das Jahr 2011. Für 2016 sei das aber nicht ausreichend bewiesen.

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Prozess zu Ende - Marika Lichters Klage
gegen Jazz Gitti abgewiesen

Der Richter empfahl jedenfalls, schriftliche Verträge abzuschließen. Nach Erhalt des Verhandlungsprotokolls besteht von Anwaltsseite 14 Tage Zeit, einen Einspruch anzumelden, erläuterte der Richter vor den anwesenden Journalisten zu dem Zivilverfahren.

Edgar Böhm im Zeugenstand

ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm hatte im Zeugenstand ausgesagt, dass der Name Jazz Gitti in internen Gesprächen über die Besetzung seit dem Start des Formats immer wieder aufgetaucht sei. Wegen gesundheitlicher Probleme kam es aber zunächst nicht dazu. Es hänge auch von der jeweiligen Konstellation der Promis ab.

Lichter habe 2011 unaufgefordert eine Liste übermittelt, die auch den Namen Jazz Gitti enthielt, sagte Böhm. Für 2016 sei direkt - auch in seinem Auftrag - mit der Künstlerin bzw. dem Management verhandelt worden. Wie viel die Agenturen an Provision nehmen, wisse er nicht, er sei auch nicht in die Gagen eingebunden. Es gebe viele Überlegungen und viele Namenslisten von außen, bestätigte eine ORF-Mitarbeiterin.

Keine schriftlichen Verträge

Zum Verhandlungsauftakt am 24. April hatte die Künstleragentin, die selbst 2005 die erste Staffel gewonnen hatte, eine mündliche Bestätigung des Managements von Martha Butbul alias Jazz Gitti ins Treffen geführt. Generell habe sie mit Künstlern keine schriftlichen Verträge, erzählte sie. An "Dancing Stars" habe sie im Lauf der Jahre vier Kandidaten - Jazz Gitti nicht mitgezählt - vermittelt. Streitwert sind 10.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer).

Die Beklagte pochte im April darauf, dass Lichter "gar nichts" mit dem Engagement zu tun gehabt habe. Der ORF habe seit 2005 selbst wiederholt bei seiner Mandantin angefragt, erklärte Manfred Ainedter, der beim Prozessauftakt einen Vergleich ausschloss. Aus seiner Sicht habe Lichter die Liste mit Kandidatin "unaufgefordert" an den ORF übermittelt. Lichters Rechtsvertreter Heinz-Peter Wachter sprach hingegen von einer "ständigen Zusammenarbeit" mit dem TV-Sender.

Roman Bogner von Lichter "gequält und gequält"

Noch vor Edgar Böhm kam Roman Bogner, seit 14 Jahren Manager der Sängerin, zu Wort. Er hatte nach seinen Angaben mit dem ORF bereits 2008 wegen einer Teilnahme Kontakt, damals wurde aber nichts daraus, verwies er u.a. auf Terminschwierigkeiten aufgrund der winterlichen Apres-Ski-Tour von Jazz Gitti. Dass die Agentin die Künstlerin dann für 2012 auf ihre Liste setzen wollte, habe er zunächst abgelehnt mit dem Hinweis, schon vorgemerkt und daher kein Bittsteller zu sein. Lichter habe ihn "gequält und gequält", bis er doch okay sagte. Durch eine Meniskus-OP erübrigte sich eine Teilnahme dann aber sowieso. In der Folge habe er Lichter nach einem unerfreulichen Telefonat gesagt, sie möge ihn nie wieder anrufen, er wolle mit ihr nichts mehr zu tun haben und nicht zusammenarbeiten.

»Aber abcashen will sie schon. Hallo???«

Als es zum Engagement für die vorjährige Staffel kam, habe Lichter mit dem Hinweis auf ihre Liste ein Honorar gefordert und bei Nichtbezahlung mit einer Klage gedroht. Er habe Jazz Gitti empfohlen, zu zahlen - "um Ruhe zu haben", meinte der Manager. Jazz Gitti wollte aber nicht - "und deshalb sitzen wir hier", sagte der 45-Jährige. "Ich vertrag' keine Ungerechtigkeiten, das lass' ich mir nicht gefallen", betonte die Beklagte. Und legte nach: Lichter habe mehrmals kundgetan, dass sie von ihr als Künstlerin nichts halte. "Aber abcashen will sie schon. Hallo???", empörte sich Jazz Gitti.

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