Mann in Schubhaft in Wiener
PAZ Rossauerlände gestorben

Ein 58 Jahre alter Mann ist in der Nacht auf Mittwoch in Schubhaft im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauerlände gestorben. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Donnerstag. Eine Obduktion wurde angeordnet.

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Wien - Mann in Schubhaft in Wiener
PAZ Rossauerlände gestorben

Der Mann - ein gebürtiger Ungar - soll sich in einer Einzelzelle befunden haben. Am Dienstag hatte er im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Rechtsberatung Besuch von einem Mitarbeiter der Diakonie erhalten. Dieser habe den Mann "in einem sehr schlechten Gesundheitszustand" angetroffen, teilte die Diakonie Österreich in einer Presseaussendung mit. Der Ungar habe "deutliche Anzeichen einer Haftunfähigkeit" ausgewiesen. Der Diakonie-Mitarbeiter vereinbarte mit dem 58-Jährigen für Mittwoch einen weiteren Termin. Als er im PAZ eintraf, wurde ihm mitgeteilt, dass der Ungar in der Früh gestorben sei.

Ungar wirkte "sehr krank"

Der verstorbene Mann habe während des Termins mit der Rechtsberatung "sehr krank" gewirkt, teilte Roberta Rastl, Mediensprecherin der Diakonie Österreich, mit. "Er konnte nicht aus dem Bett aufstehen", sagte Rastl am Donnerstagnachmittag. Der 59-Jährige sei nicht mehr mobil gewesen und habe erschöpft gewirkt.

Der Rechtsberater habe sich bei dem Mann und bei Beamten des PAZ nach seiner ärztlichen Versorgung erkundigt und für Mittwoch einen erneuten Beratungstermin vereinbart. Die Diakonie erwartet nun "eine unabhängige und lückenlose Aufklärung der Umstände dieses Todesfalles", hieß es in einer Presseaussendung. Zu klären sei vor allem die Frage, ob der Mann überhaupt haftfähig war, als er in Schubhaft genommen wurde. Die Diakonie ersuchte die Volksanwaltschaft, verstärkt ihr Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung in Polizeianhaltezentren zu richten.

Ungar war laut Polizei haftfähig

Der im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände verstorbene Ungar war laut Polizei haftfähig. Der Mann sei während seiner Anhaltung im PAZ medizinisch versorgt und von einem Amtsarzt positiv auf Haftfähigkeit überprüft worden, teilte Pressesprecher Patrick Maierhofer mit.

Der offenbar mit einem Aufenthaltsverbot belegte Ungar war am Abend des 6. Juni in Schubhaft genommen und ins PAZ Rossauer Lände überstellt worden. Hinweise auf gröbere gesundheitliche Probleme des Mannes lagen aus Sicht des PAZ nicht vor. In der Nacht auf Mittwoch hätte man - wie grundsätzlich vorgesehen - halbstündige "Sichtkontrollen" durch das Guckloch in der Zellentür vorgenommen und keine Auffälligkeiten festgestellt, erläuterte Maierhofer im Gespräch. Die Beamten seien davon ausgegangen, dass der Ungar in seiner Zelle schläft.

58-Jähriger wurde leblos vorgefunden

Als am Mittwoch gegen 7.00 Uhr ein Beamter den Haftraum betrat, fand dieser den 58-Jährigen leblos vor. Sofortige Erste Hilfe-Maßnahmen verliefen erfolglos, die alarmierte Rettung und ein Notarzt waren rasch zur Stelle, der aber nur mehr den Tod des Mannes feststellen konnte. Eine polizeiliche Kommissionierung konnte keine Hinweise auf Fremdverschulden feststellen. "Es wird eine natürliche Todesursache vermutet", hielt Maierhofer fest.

Der Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft Wien gemeldet. Mittlerweile wurde eine gerichtliche Obduktion angeordnet. Die Polizei wies darauf hin, dass im PAZ für Insassen die Möglichkeit besteht, über Notfalltasten in der Zelle das Personal zu verständigen oder eine Sprechverbindung zu den diensthabenden Beamten aufzubauen.

Penible Überprüfung gefordert

Die NEOS und die Liste JETZT forderten eine penible Überprüfung der Umstände, die zum Tod des Mannes geführt hatten. "Es sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der Todesursache zu treffen, um eine allenfalls strafrechtliche Tatbestandsmäßigkeit abzuklären. Dafür müssen die Polizei und die Staatsanwaltschaft sowie die Volksanwaltschaft tätig werden", verlangte NEOS-Menschenrechtssprecherin Stefanie Krisper. Wie Krisper kündigte auch JETZT-Menschenrechtssprecherin Alma Zadic eine parlamentarische Anfrage an, um abzuklären, ob der Verstorbene bei Verhängung und für die Dauer der Schubhaft haftfähig war. "Es wäre ein Gebot der Stunde, eine umfassende Evaluierung der Gesundheitsmaßnahmen in der Schubhaft vorzunehmen", gab Zadic zu bedenken.

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