Mann in NÖ Asylquartier getötet - Geschworene gingen in Beratung

Verhandlung um Antrag auf Unterbringung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

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Der Staatsanwalt verwies auf Zeugenaussagen, wonach der Mann eine "krankhafte, äußerst gewaltbereite Persönlichkeit" habe und schwere Gewalttaten ohne besonderen Anlass begangen habe. Für die Bluttat gebe es zwar keine unmittelbare Zeugen, aber belastende DNA-Spuren. Blut des Opfers befand sich u.a. am rechten Schuh des 25-Jährigen.

Weiters führte Habitzl die Angaben einer Betreuerin an, wonach der Nigerianer nach der Wegweisung bereits am 2. Mai zu Mittag in das Quartier zurückgekommen und wieder weggewiesen worden sei. "Sie werden etwas für die Sicherheit der Öffentlichkeit und auch für den Betroffenen tun", meinte Habitzl in Richtung der Geschworenen zur beantragten Unterbringung.

Auch die Verteidigung rechnete mit einer Einweisung des psychisch kranken 25-Jährigen. Bereits eine einzige der gegenständlichen Taten würde genügen, damit der Mann medizinische Hilfe bekomme, erklärte er. "Er ist zu behandeln, ansonsten würde Ähnliches wieder eintreten", so Blaschitz.

Der Rechtsanwalt kritisierte einen "gravierenden Fehler im System", weil der Asylwerber nach der Wegweisung ohne Betreuung war. Das Geschehene hätte verhindert werden können, meinte Blaschitz. Das Verfahren sollte Anlass geben um die Strukturen zu überdenken, damit Derartiges nicht noch einmal vorkomme.

Der 25-Jährige ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig, die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Die Geschworenen haben jeweils fünf Haupt- und Zusatzfragen zu beantworten - u.a. zu Mord, teils versuchter schwerer Körperverletzung sowie versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt. Inhalt der Zusatzfragen ist die Zurechnungsunfähigkeit des 25-Jährigen.

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