"Kampfhunde": Welche
Rassen stehen auf der Liste?

Was sind "Kampfhunde" überhaupt und wie ist die Haltung solcher Rassen in Österreich geregelt?

von Listenhunde in Österreich - "Kampfhunde": Welche
Rassen stehen auf der Liste? © Bild: Shutterstock

"Kampfhunde" haben es leider immer wieder in die Negativschlagzeilen geschafft. Übergriffe auf Kinder, Bissverletzungen etc. Doch liegt es an der Rasse an sich oder spielt hier die Hundeerziehung eine wesentliche Rolle?

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Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen und klärt darüber auf, welche Rassen als "Kampfhunde" bezeichnet werden.

Was sind eigentlich "Kampfhunde"?

Woher kommt der Begriff "Kampfhund"? Der Begriff entstand zu einer Zeit, als Hunde für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Solche Kämpfe dienten primär der Unterhaltung von Menschen. Damals traten entweder Hunde gegen Hunde oder Hunde gegen andere Tierarten an. Damit die Hunde für solch einen Kampf "gerüstet" waren, wurden ihnen spezielle Eigenschaften angezüchtet. Zudem wurden die Tiere einer Ausbildung unterzogen, die sie noch gefährlicher machten.

Sind Hunde, die auf der Liste stehen, automatisch gefährlich?

  • Blödsinn! Es kommt auf die Erziehung an!
    93,97%
  • Ja, das lässt sich so gut zusammenfassen
    4,28%
  • Kann ich nicht beurteilen
    1,75%
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Hundekämpfe sind heutzutage verboten. Vermehrt setzt sich für "Kampfhunde" der Begriff "Listenhunde" durch. Von welcher Hunderassen eine vermeintlich große Gefahr ausgeht, ist in von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auf sogenannten Listen definiert. Ein Hund muss daher nicht überall in Österreich als "Listenhund" gelten.

Welche Rassen werden in Österreich als Listenhunde geführt?

Lediglich in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es Listen, auf denen "Kampfhunde" vermerkt sind. Besitzer jener Hunde müssen unterschiedliche Auflagen erfüllen.

Als Kampfhunde gelten auch Mischlinge, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstanden sind.

Listenhunde in Wien

Für Hunde gewisser Hunderassen gilt in Wien die Hundeführerscheinpflicht: Jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund hält bzw. verwahrt, der ein erhöhtes Gefährdungspotential hat, muss die Hundeführerscheinprüfung positiv absolvieren.

Die Halterin/der Halter des Hundes muss die Hundeführerscheinprüfung binnen drei Monaten ab Aufnahme der Haltung des Hundes ablegen.

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff, Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Bis zur positiven Absolvierung der Hundeführerscheinprüfung müssen Hunde der genannten Rassen an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.

Listenhunde in Niederösterreich

Die Haltung eines "Listenhundes" muss in Niederösterreich von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Jene Hunde müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden:
An öffentlichen Orten im Ortsbereich. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Listenhunde im Burgenland

Im Burgenland gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen.

Listenhunde in der Steiermark

In der Steiermark gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Alle Halterinnen/Halter von Hunden, egal welcher Rasse, haben aber einen Hundekundenachweis zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt nur für Personen, die erst nach dem 1. Jänner 2013 einen Hund erwerben bzw. erworben haben.

Listenhunde in Salzburg

In Salzburg gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Stellt sich jedoch heraus, dass ein gewisser Hund, egal welcher Rasse, "gefährlich" ist, sind gewisse Auflagen zu erfüllen. "Gefährlich" ist ein Hund beispielsweise dann, wenn er nachweislich gebissen hat.

Gefährliche Hunde dürfen dann nur gehalten werden, wenn dies von der Gemeinde bewilligt ist.


Voraussetzungen für die Bewilligung für die Haltung eines gefährlichen Hundes:

  • Geschäftsfähigkeit der Hundehalterin/des Hundehalters
  • Die Hundehalterin/der Hundehalter besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Die Hundehalterin/der Hundehalter besitzt die erforderliche Sachkunde für die Haltung eines gefährlichen Hundes (diese ist u.a. gegeben, wenn eine theoretische und praktische Ausbildung mit Einbeziehung des Hundes bei einer zugelassenen Person absolviert wurde)
  • Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen Wesenstest
  • Kennzeichnung des Hundes
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden

Listenhunde in Kärnten

In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

Listenhunde in Tirol

In Tirol gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Hat ein Hund, egal welcher Rasse, ein Tier oder einen Menschen verletzt, wird die Halterin/der Halter mit schriftlichem Bescheid von der Behörde dazu aufgefordert, den Hund einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt vorzuführen.

Wurde ein Hund, egal welcher Rasse, von der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt als "auffällig" beurteilt, hat die Behörde Maulkorb- und/oder Leinenzwang über ihn zu verhängen.

Gewissen Personen kann das Halten von als "auffällig" beurteilten Hunden untersagt werden, z.B.:

  • Personen, die einen als "auffällig" beurteilten Hund trotz Anordnung der Gemeinde ohne Maulkorb bzw. Leine in der Öffentlichkeit führen
  • Personen, die den "auffälligen" Hund jemandem überlassen, der sich nicht an die Maulkorb- bzw. Leinenpflicht hält
  • Alkohol- oder suchtkranken Personen
  • Personen, die wiederholt wegen Verstößen gegen tierschutz- und/oder jagdrechtlichen Vorschriften verurteilt wurden
  • Personen, die vorsätzlich z.B. eine mit Gewalt im Zusammenhang stehende Straftat begangen haben

Listenhunde in Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Bei der Anmeldung eines Hundes, egal welcher Rasse, ist aber ein dreistündiger Kurs zu absolvieren, um Sachkunde nachzuweisen.

Listenhunde in Vorarlberg

Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde gelten in Vorarlberg:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Argentinischer Mastiff
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Ridgeback
  • Bandog
  • Pitbullterrier

Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben.

Ausführlichere Informationen und weiterführende Links zu "Listenhunden" in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier.

Ist es gefährlich, "Kampfhunde" zu halten?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Was sich aber sagen lässt: Auch wenn eine Hunderasse als potenziell gefährlich eingestuft wird, bedeutet das nicht automatisch, dass diese Hunde im Laufe ihres Lebens aggressiv werden. Vielmehr ist hier der Besitzer im besonderen Maße gefordert.
Jede Hunderasse hat ihre individuelle Herausforderung, eigene Merkmale und Fähigkeiten.

Es liegt hauptsächlich am Hundehalter, an der Hundehalterin, welche Eigenschaften des Hundes gefordert und gefördert werden.

10 Fragen an einen "Kampfhund"besitzer

Ich möchte einen "Kampfhund" - Worauf sollte ich im Vorfeld achten?

Sie liebäugeln mit dem Kauf eines "Kampfhundes" oder haben im Tierheim ihr Herz an eine solche Rasse verloren? Dann gilt es im Vorhinein sich über einige Dinge Gedanken zu machen:

  • Als Halter sollten Sie sicherzustellen, dass niemand durch ihren Hund gefährdet wird, indem Sie ihn sicher führen.
  • In einigen Bundesländern sind Sie dazu verpflichtet, die Anschaffung eines "Kampfhundes" zu melden.
  • Einfach mit dem Hund in den Urlaub? In diesem Falle ist das nicht ganz so einfach. Einige Länder verbieten die Einreise bestimmter "Kampfhund"-Rassen.
  • Sie müssen viel Zeit, Geduld und Geld in die Erziehung eines solchen Hundes investieren.

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