Tod durch K.o.-Tropfen

27-Jährige stirbt nach einem Schluck - Angeklagter zu zwei Jahren Haft verurteilt

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Prozess in Wien - Tod durch K.o.-Tropfen

Der Angeklagte war in der Nacht auf den 1. April 2013 ursprünglich mit einem Freund und seiner Tochter unterwegs gewesen, als sie zu vorgerückter Stunde in einer Diskothek in Wien-Donaustadt Natalie D. (27) und eine Freundin trafen, wobei er letztere recht gut kannte. Man beschloss, zu viert noch eine Veranstaltung in der Innenstadt zu besuchen, nachdem die Tochter nach Hause gebracht worden war.

Speed angeboten

Während der Fahrt ins Stadtzentrum bot der 36-Jährige seinen Mitfahrern zunächst Speed an, das auch die beiden Frauen, die zu diesem Zeitpunkt schon reichlich Alkohol intus hatten, akzeptierten. Danach verspürte Natalie D. Durst. Auf die Frage ihrer Freundin, ob es etwas zu trinken gebe, meinte der Fahrer laut Anklage, "hinten" sei "etwas zu trinken".

Wie der Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Hannelore Pilz) erklärte, habe er dabei einen Tetrapack mit Fruchtsaft im Sinn gehabt. Stattdessen habe die Freundin von Natalie D. aber aus seinem Rucksack eine 0,33 Liter-Flasche genommen, die er zu einem Drittel mit Gammabutyrolacton (GBL) gefüllt hatte, das üblicherweise als Felgenreiniger verwendet wird: "Ich habe leider nicht auf die Flasche hingewiesen. Ich hätte nicht gedacht, dass sie in den Rucksack hineingreift."

In der Party-Szene ist die Substanz - gestreckt mit Fruchtsaft - als aufputschende Droge populär, um den Konsumenten in Feierlaune zu versetzen. Er habe sich das Mittel im Internet besorgt, um es zu Hause mit seiner Freundin zu nehmen, behauptete der 36-Jährige. Dazu hätte er, wie er dem Gericht erläuterte, eine Spritze verwendet und jeweils zwei bis drei Milliliter in ein Getränk geträufelt.

Suchtmittel: Angeklagter bereits vorbestraft

"Dem Angeklagten ist der Umgang mit Suchtgift nicht fremd", merkte Staatsanwalt Gerd Hermann in diesem Zusammenhang an. Sieben einschlägige Vorstrafen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) bzw. wegen Körperverletzung weise der Mann auf. Zuletzt hatte der 36-Jährige im Vorjahr wegen eines Drogen-Delikts sieben Monate unbedingt kassiert, die er aber nicht absitzen musste, weil ihm die Justiz nach dem Motto "Therapie statt Strafe" einen Strafaufschub gewährte.

Nachdem Natalie D. "einen überaus kräftigen Schluck" (Staatsanwalt) genommen hatte, klagte sie umgehend über den schlechten Geschmack. Er sei "total erschrocken" und "sofort stehen geblieben", als er bemerkte, was diese getrunken hatte, betonte der Angeklagte. Er habe "die Situation leider nicht sehr ernst genommen."

Wie der 36-Jährige erläuterte, wären weder er noch die beiden Begleiter alarmiert gewesen, als Natalie D. nach einem vergeblichen Versuch, bei einem kurzen Zwischenstopp zu erbrechen, auf der Weiterfahrt in die Innenstadt einschlief: "Wir haben alle drei gedacht, sie wacht wieder auf. Wir haben alle Erfahrung mit Liquid Ecstasy gehabt." Er habe nicht gewusst, "dass man davon sterben kann."

Kommentare

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Solche Leute eher abschieben als die mit Migrationshintergrund! Weg mit solch einem Gsindl!

wintersun melden

Tjaaaaa... und wohin???

Loonix melden

In die Antarktis. Aussetzen und schauen wie sie weiter kommen.

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Tja..und da fragt ein Arier gleich wohin. Beim Asylbewerber ist die Ortschaft gleich NIrvana!

wintersun melden

@Loonix: Ok, wäre eine Möglichkeit.
@ S/A/R: Woher wollen Sie wissen dass ich Arier bin?
Den Asylbewerber sollte man in sein Heimatland zurückbringen. Was tun wenn man nicht herausfinden kann wo er herkommt?
Weiß ich nicht.

Ignaz-Kutschnberger
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Ich glaub ich bin Arier...was gibts??!

Ignaz-Kutschnberger
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Hab ich jetzt nen Hauptpreis gwonnen??

Oberon
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Ich habe auch so einen "Nachweis" zu Hause, im Keller gefunden. Dieser Nachweis musste damals bei Staatsangestellten unter Androhung von Repressalien unbedingt beigebracht werden.

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