Linzer Uni will Berufstätigen Studiengebühren erlassen

Vizerektor kann sich Einkommensgrenze und gewisse Prüfungsaktivität als Bedingung vorstellen

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Bisher konnten arbeitende Studenten auch dann gratis die Hochschule besuchen, wenn sie länger als die Mindeststudiendauer plus zwei Semester Toleranzfrist brauchten. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die bisherige Regelung als gleichheitswidrig aufgehoben hat, will die Regierung diese nicht reparieren, sondern auslaufen lassen. Damit müssen ab dem Wintersemester 2018/19 rund 23.000 berufstätige Langzeitstudenten in Österreich wieder Studiengebühren von 363 Euro pro Semester zahlen.

An der JKU wären wohl besonders viele betroffen: Rund drei Viertel der etwa 20.000 Studenten sind berufstätig, vier von zehn arbeiten mehr als 20 Stunden pro Woche. "Wir sehen es als unsere bildungspolitische Verantwortung, auch dieser Gruppe weiter das Studium zu ermöglichen", betonte Janko im Gespräch mit den OÖN. Daher will man in Linz von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass Unis selbstständig "Erlassgründe" für die Studiengebühren festlegen können.

Janko will allerdings nicht alle Berufstätigen von den Gebühren befreien. Er kann sich vorstellen, dass man eine gewisse Prüfungsaktivität verlangt und eine Grenze "bei 30.000 bis maximal 50.000 Euro Jahresverdienst" einzieht. Eine Arbeitsgruppe soll nun überlegen, wie die JKU-Regelung im Detail aussehen könnte. Diese müssten dann vom Uni-Senat beschlossen werden.

Die Hochschülerschaft (ÖH) ist erfreut, "dass die Uni auf unsere Initiative hin eine Vorreiterrolle einnimmt. Der Senat steht einstimmig hinter dem Vorschlag, dass das Rektorat einen neuen Erlassgrund formuliert", so der designierte ÖH-Vorsitzende Edin Kustura.

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