LH Haider: Die Kärntner Landestankstellen verkauften bisher zehn Millionen Liter Diesel

Haider sagt: Preisdruck erzeugen, nicht konkurrieren Klagen der Wirtschaftskammer mit mäßigem Erfolg

Zehn Mio. Liter Diesel wurden in den vergangenen 15 Monaten über die Landestankstellen in Kärnten an Private verkauft. Diese Zahl gab am Freitag Landeshauptmann Jörg Haider (B) bekannt. Er betonte, man wolle keine Konkurrenz für die Tankstellenpächter sein, sondern Preisdruck erzeugen.

Wie Haider und Verkehrslandesrat Gerhard Dörfler (B) bei einem Pressegespräch in Klagenfurt vorrechneten, hätten sich die Kärntner seit dem Start der Tankstellen-Aktion an die fünf Mio. Euro erspart. Gehe man davon aus, dass der Durchschnittspreis für Dieseltreibstoff vor Beginn der Billig-Aktion des Landes um drei Cent über dem Österreich-Durchschnitt gelegen sei, betrage das Einsparpotenzial für die Autofahrer sogar fast zehn Mio. Euro. Immerhin gebe es in Kärnten durch den Druck der Landestankstellen inzwischen den niedrigsten Dieselpreis aller Bundesländer.

Dass die Wirtschaftskammer bereits mehrfach gegen die Landestankstellen Klage erhoben hat und eine Schließung erzwingen will, stört die Landespolitik wenig. Haider und Dörfler unisono: "Wir werden uns nicht einschüchtern lassen." Mitte April hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine gegen das Land gerichtete einstweilige Verfügung bestätigt. Diese untersagt es dem Land, in Eigenregie Billigdiesel zu vertreiben.

Laut OGH setzte das Land damit öffentliche Mittel - von der Infrastruktur samt Erhaltungsaufwand bis zu den Kosten für Transport, Lagerung und Abgabe des Treibstoffs - in einer Weise ein, wie sie einem privaten Anbieter nicht möglich wäre. Das Höchstgericht kam zu dem Schluss: "Die Abgabe von Diesel durch die öffentliche Hand in den Betriebstankstellen der Straßenbauämter bzw. Straßenmeistereien zum Einstandspreis oder zu betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt niedrigen Verkaufspreisen verstößt daher gegen die guten Sitten im Wettbewerb im Sinn des § 1 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, Anm.)".

Ein Totalverbot wollte der OGH aber nicht zulassen, einzelne Passagen der Verfügung, die vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb beantragt worden war, wurden von den Höchstrichtern gekippt. Ein generelles Verbot für das Land, öffentliche Tankstellen zu betreiben, gibt es nicht. Kärnten darf zu einem betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Preis Treibstoffe verkaufen. Genau aus diesem Grund bleiben die Landestankstellen auch geöffnet.

(apa)