Leiche eines Salzburgers in Tonne entsorgt: 61-Jährige angeklagt

Sexspiele "zu viel geworden", deshalb Pensionisten sechs Schlaftabletten verabreicht

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Gegen die gelernte Krankenschwester wurde zunächst wegen Mordverdachtes ermittelt. Die Todesursache konnte aber wegen der hochgradigen Verwesung der Leiche nicht eindeutig geklärt werden. Die Beschuldigte lernte den Pensionisten im Frühjahr 2017 "kennen und lieben", wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Fischer, am Donnerstag gegenüber Journalisten aus der Anklageschrift zitierte. Die Deutsche zog im April 2017 zu dem Mann in dessen Haus im Flachgau. Ab diesem Zeitpunkt führten sie eine intime Beziehung, "wobei sie das Sexualleben sehr genossen".

Allerdings bestellte die Angeklagte unter falschem Nachnamen von Ende April bis 20. Mai Waren im Wert von 16.000 Euro bei einem Möbelhaus. Laut Anklage blieben die Bestellbetrügereien beim Versuch, weil die Waren nicht ausgefolgt wurden. Anfang Juni soll es dann zu dem Hauptvorwurf gekommen sein: Das alkoholisierte Paar habe über einen längeren Zeitraum Geschlechtsverkehr vollzogen, wobei der 73-Jährige der Beschuldigten zufolge auch ein Potenzmittel eingenommen hat.

Schließlich hat die Frau eigenen Angaben zufolge das Sexspiel beenden wollen, weil sie müde gewesen sei und auch keine Lust mehr dazu gehabt habe. Der Pensionist sei aber aufgrund des Alkohols und des Potenzmittel "aufgedreht" gewesen und habe weitermachen wollen. Laut Anklage löste die Beschuldigte sechs 0,25mg-Tabletten des Schlafmittels Halcion in einer unbekannten Flüssigkeit auf und gab diese dem Mann zu trinken. Anschließend sei er bewusstlos geworden und aufgrund der Wirkung von Triazolam gestorben.

Dass sich in dem Getränk das Schlafmittel befand, habe die gelernte Krankenschwester dem 73-Jährigen nicht mitgeteilt, so der Vorwurf. Dem pharmakologischen-toxikologischen Gutachten zufolge könne die Einnahme von sechs Schlaftabletten gesundheitsschädigend beziehungsweise tödlich sein, wobei bei gleichzeitigem Alkoholkonsum die Wirkung des Schlafmittels noch verstärkt werde. "Sie hat den Mann außer Gefecht setzen wollen und dabei in Kauf genommen, dass sie ihn an der Gesundheit schädigt, wobei der Tod fahrlässig eingetreten ist", sagte die Staatsanwaltschaftssprecherin. Die Beschuldigte habe von der Hausärztin das Schlafmittel zum Eigengebrauch verordnet bekommen, allerdings jeweils nur eine halbe Tablette.

Nachdem die Deutsche den Pensionisten laut ihren Angaben einen Tag darauf tot in seinem Bett vorfand, umwickelte sie den Leichnam mit Plastiksäcken, einem Klebeband und einem Strick und warf den Toten in eine grüne Kunststofftonne, die in der Garage des Mannes stand. "Da sie den Toten dort zirka drei Wochen verwesen ließ, hat sie einen Leichnam verunehrt", erklärte Fischer.

Die Ex-Frau des Verstorbenen und auch Nachbarn wurden misstrauisch, weil der Pensionist verschwunden war, die Deutsche aber im Haus ein- und ausging. Nachdem die Polizei alarmiert worden war, wurde die Leiche am 27. Juni in der Tonne gefunden. Der Tote hatte 0,82 Promille Alkohol im Herzblut, zudem wurden Spuren von Triazolam festgestellt, "aber keine Intoxikation", erläuterte Fischer das Ergebnis des Gerichtsgutachtens.

Die 61-Jährige, die seit Ende Juni 2017 in U-Haft sitzt, erklärte in ihrer Einvernahme, dass sie den Mann nicht töten wollte, "ich wollte nur, dass er schläft". Er habe das Getränk mit den Schlaftabletten freiwillig eingenommen, rechtfertigte sie sich.

Ermittlungen ergaben, dass die zwei Mal geschiedene Frau in Deutschland bereits 15 Mal vor Gericht gestanden ist, elf Mal davon wegen Vermögensdelikten. Im Jahr 2016 zog die Arbeitslose nach Mondsee (OÖ) zu einem Mann, unter dessen Namen sie einige Bestellbetrügereien verübt haben soll. "Sie nahm ihm den Reisepass weg, den sie bis zur Festnahme bei sich trug", sagte Fischer. Im Bezirk Vöcklabruck lernte die Beschuldigte dann noch einen weiteren Mann kennen, dem sie zwei Goldketten gestohlen haben soll.

Was den 73-jährigen Verstorbenen betrifft, so soll auch er Opfer von Vermögensdelikten geworden sein. Laut Anklage nahm die Angeklagte sein Mobiltelefon und seine Kreditkarte an sich, verkaufte seinen Pkw um 4.500 Euro, bestellte im Namen des Verstorbenen Waren, gab sich bei Bestellungen auch als seine Witwe aus und bestellte unter einem falschen Vornamen des Pensionisten ein iPhone. Diese Taten sind aber laut Anklage beim Versuch geblieben.

Der Strafrahmen des angelasteten Deliktes "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang" beträgt ein bis fünfzehn Jahre Haft. Die Frau wurde auch wegen Störung der Totenruhe, schweren Diebstahls, gewerbsmäßigen schweren Betruges, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel angeklagt. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Weiters haben die deutschen Behörden einen Auslieferungsantrag gestellt, weil die Beschuldigte in Augsburg noch eine Haftstrafe wegen Vermögensdelikte zu verbüßen hat.

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