Lebenslange Haft für
Mord in Wien-Landstraße

Weil er am Abend des 29. Juni 2019 in einem Park in Wien-Landstraße einen Obdachlosen aus nichtigem Anlass mit einem faustdicken Ast erschlagen hat, ist ein 36 Jahre alter Mann am Freitag am Landesgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Der anklagekonforme Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der gebürtige Moldawier war mit der Entscheidung des Schwurgerichts (Vorsitz: Georg Olschak) einverstanden, das die brutale Tatbegehung als besonders erschwerend wertete. Er verzichtete auf Rechtsmittel.

Er könne sich an nichts erinnern, hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme erklärt: "Ich denke ständig darüber nach, was in der Nacht passiert ist. Ich weiß es nicht mehr." Er habe in den Stunden zuvor Wodka getrunken und Cannabis geraucht.

Der Obdachlose soll den Moldawier während eines Telefonats mit seiner Ehefrau angestänkert und als Homosexuellen bezeichnet haben. Das habe den aus einer besonders konservativen und religiösen Gegend stammenden Moldawier rot sehen lassen, führte Staatsanwalt Bernd Ziska aus.

Der Angeklagte war im März nach Österreich gekommen und hatte sich als Hilfsarbeiter auf Baustellen verdingt, nachdem er zuvor in Russland und Polen am Bau gearbeitet hatte. Laut Anklage versetzte er dem Obdachlosen auf dessen Beschimpfung hin zunächst vier bis fünf Faustschläge ins Gesicht. Als sich der zu Boden gestürzte Mann aufrappeln wollte, folgten weitere Faustschläge, ehe der Angeklagte zu einem einen Meter langen, faustdicken Ast griff.

Schädel mit Ast eingeschlagen

Mit diesem schlug er dem 46-Jährigen laut Anklage den Schädel ein. Das Opfer hatte keine Überlebenschance. Der Mann starb am Tatort an einem offenen Bruch der Schädeldecke und ausgedehnten Hirnblutungen.

Um sich für die erlittene Kränkung zu revanchieren, habe der 36-Jährige den Getöteten noch zur Gänze entkleidet und demütigende Handlungen an der Leiche vornehmen wollen, legte der Staatsanwalt dar. Von letzterem habe er dann aber Abstand genommen und die Leiche mit Zweigen, Gestrüpp und Laub bedeckt. Der Tote wurde am nächsten Morgen von einer Frau entdeckt, die mit ihrem Hund Gassi ging.

Der Angeklagte - Vater von drei Kindern - weist in seiner Heimat eine Vorstrafe wegen Vergewaltigung auf. Acht Stunden nach der inkriminierten Bluttat soll er in dem Zinshaus, in dem er gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen in einer Wohnung lebte, in Missbrauchsabsicht über eine am frühen Morgen nach Hause kommende junge Frau hergefallen sein. Bei der Staatsanwaltschaft ist deswegen ein separates Ermittlungsverfahren wegen versuchter Vergewaltigung anhängig.

Erhöhtes Gewaltpotenzial und mangelhafte Impulskontrolle

Einem von der Anklagebehörde eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge weist der 36-Jährige ein erhöhtes Gewaltpotenzial, eine höhere Erregbarkeit und eine mangelhafte Impulskontrolle auf. Der Sachverständigen Sigrun Rossmanith zufolge war er zum Tatzeitpunkt aber voll zurechnungsfähig. Bei ihrer fachärztlichen Untersuchung hatte der 36-Jährige noch nicht an ausgedehnten Erinnerungslücken gelitten. Im Gespräch mit Rossmanith soll er vielmehr damit geprahlt haben, was er mit seinen Fäusten alles anrichten könne.

"Was fühlen Sie, wenn Sie an diesen Abend im Park zurückdenken?", wollte Verteidigerin Sonja Scheed von ihrem Mandanten wissen. - "Nichts. Ich habe keine Erinnerung." - "Glauben Sie, dass Sie etwas falsch gemacht haben?" - "Das mag sein." Seine Angaben bei der Polizei, wo er den Tathergang ausführlich geschildert hatte, erklärte der 36-Jährige damit, er habe "so ausgesagt, weil ich Angst gehabt habe, dass ich geschlagen werde".