Lässt Wartung der Therme Mieter bald kalt?
Gerichtshof kippt heikle Mietvertragspunkte

OGH hebt vier Bestimmungen aus Mustervertrag auf Jährlicher Lüftungsfilter-Wechsel "gesetzeswidrig"

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Herz für Mieter: Mit der Streichung von vier als gesetzeswidrig eingestuften Klauseln eines Mustermietvertrages könnten Mietern künftig einiges an Kostenaufwand erspart bleiben. Unter anderem hob der OGH einen Passus zur verpflichtenden jährlichen Wartung von Thermenanlagen auf. Aber auch andere übliche und für den Mieter kostenintensive Mietvertragsbestimmungen könnten bald Geschichte sein.

Lässt Wartung der Therme Mieter bald kalt?
Gerichtshof kippt heikle Mietvertragspunkte

Die vom OGH untersuchte Vertragsschablone wurde von professionellen Vermietern in Mietverträgen für Wohnungen in neuen Häusern verwendet (nach 1953 gebaute Mietwohnungen, nach 1945 gebaute Eigentumswohnungen und nach 2001 errichtete Dachgeschosswohnungen). Der OGH sprach in einem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verbandsverfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Eine der vier gekippten Bestimmungen sieht vor, dass der Mieter zur jährlichen Wartung der Therme verpflichtet ist und bei Rückstellung der Wohnung einen Nachweis über die regelmäßige Wartung vorzulegen hat. Dies sei zu undifferenziert und daher unzulässig, befand der OGH nun. Auch die Verpflichtung von Mietern, einmal jährlich Filter bei der Lüftung von Bad und WC auszutauschen, wurde vom OGH aufgehoben.

Kündigungsschutz unterlaufen
Aufgehoben wurde auch eine Vereinbarung, die den Vermieter bei der Neubegründung von Wohnungseigentum zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Damit wird nach Meinung des Gerichts der Kündigungsschutz unterlaufen. Die verpflichtende Wartung der elastischen Fugen im Bad, WC und Küche ist dem OGH auch zu unbestimmt. Ferner wertet der OGH eine Klausel zu den Bewirtschaftungskosten als intransparent. Nach der Klausel konnten den Mietern die Kosten für notwendige Reparaturen unter den Bewirtschaftungskosten verrechnet werden.

"Dieses Urteil zeigt einen klaren gesetzlichen Handlungsbedarf auf", befand Sozial- und Konsumentenschutzminister Hundstorfer. "Zentrale Fragen wie die Erhaltung/Wartung der Mietwohnung sollten klar und sozial verträglich und für alle Mietverhältnisse einheitlich geregelt werden."
(apa/red)