Kritische Stellungnahme zum BAWAG-Urteil:
Ruth Elsner zeigt sich darüber hocherfreut

"Mein Mann hat gesagt, dass Urteil nicht halten wird" Verteidiger wollen neuen Enthaftungsantrag stellen

Knalleffekt im BAWAG-Prozess: Die Generalprokuratur hat sich für eine Aufhebung aller Strafaussprüche und die teilweise Neudurchführung der Verfahren ausgesprochen. Das erstinstanzliche Urteil vom Juli 2008, das die damalige BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner Ende Dezember 2008 ausfertigte, wurde von der Generalprokuratur "zerpflückt". Ruth Elsner, Ehefrau des Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner, zeigt sich über die kritische Stellungnahme der Generalprokuratur erfreut.

Kritische Stellungnahme zum BAWAG-Urteil:
Ruth Elsner zeigt sich darüber hocherfreut

"Mein Mann hat immer gesagt, dass das Urteil nicht halten wird", so Ruth Elsner gegenüber der "KronenZeitung". "Wenn es ein neues Verfahren gibt, gehen wir dort mit neuer Munition hinein". Elsners Ehefrau hofft auch, dass die Sperre der Millioneneinlagen in der Elsner-Stiftung aufgehoben wird. Wenn die Finanzmittel verfügbar seien, werde man selber einen Gutachter beauftragen können um vieles zu beweisen.

Gegenüber "ATV Aktuell" äußerte Ruth Elsner den Wunsch, dass ihr Mann doch nun endlich aus der U-Haft entlassen werden sollte. Sowohl aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands, als auch, um sich - wie alle anderen Involvierten - ordentlich auf einen neuen Prozess vorbereiten zu können.

Teile des Elsner-Urteils aufzuheben
Die Generalprokuratur hat in ihrem Croquis Feststellungsmängel im von Bandion-Ortner verfassten schriftlichen BAWAG-Urteil gerügt. Bei Elsner sind demnach die Urteilsfeststellungen zum Untreue-Komplex großteils nachvollziehbar: Von insgesamt 18 Untreue-Fakten sind laut Prokuratur 14 "wasserdicht", nur vier wären aufzuheben. Hingegen sieht die Prokuratur beim Betrug - Elsner soll sich bei der BAWAG eine Pensionsabfindung von 6,8 Mio. Euro erschlichen haben - und der diesem ebenfalls angelasteten Bilanzfälschung grobe Mängel im Urteil. "Wir sind der Meinung, dass bei Elsner das Urteil jedenfalls in diesen beiden Punkten aufzuheben wäre", sagte Behördensprecher Seidl.

Elsner-Anwalt Karl Bernhauser zeigt sich überzeugt, dass das über den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner gefällte Urteil vor dem OGH nicht halten wird. Der Verteidiger kündigte an: "Wir werden weiterkämpfen." Elsner sitzt als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft, seit er im Februar 2007 von Frankreich nach Österreich ausgeliefert wurde. Elsners Verteidiger wollen bald einen neuen Enthaftungsantrag stellen.

(apa/red)

Kommentare

Stimmt es, dass die B.A. während des BAWAG-Prozesses Besucht vom Raiffeisen-Generaldirektor bekam ???

*Zerpflückt\', nun.. 14 Urteile sind Wasserdicht. Es wird immer das eine oder andere Urteil geben, dass zerpflückt werden kann.
Nur; unter \'Zerpflückt\' verstehe ich was anderes. Haben die den Schlüssel immer noch nicht weggeschmissen?

PAstorPeitl melden

Geschoben So war das Urteil wohl geschoben,
der Richter wohl sehr gut geschmiert,
das Urteil wird nun aufgehoben,
Politiker sehen wies gehört,
Der Richter aber ist Minister,
immun so quält er unser Land,
ja unser Land ist duster- finster,
Regierung ohne nen Verstand.
Und die Moral von der Geschicht,
glaub doch auch Du der Regierung nicht.

Euer

Pastor Hans-Georg Peitl
http://jachwe.wordpress.com

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Re: Geschoben Herr Pastor,
Ich kann mit euch nichts anfangen.
Was will ein Mensch, der sich hinter einem Buch versteckt vom \'Richtigen\' Leben wissen. Nein; unser Land ist nicht duster-finster. Ja; Vor 500 Jahren, als Ihr noch was zu sagen hattet. Das war das Land duster UND finster.

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