VKI kritisiert
Terminvergabe bei Hüft-OPs

Verdacht auf unerlaubte Umgehung der Warteliste in fünf von zwölf Fällen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - wieder einmal - zu ermitteln versucht, ob sich Patienten in Österreich über den Gang in die Privatordination eines Spitalsarztes einen Vorsprung bei Terminen Krankenhaus verschaffen könnten. Das Ergebnis des "Mystery-Shopping": Zum Teil dürfte das der Fall sein.

von Krankenhaus © Bild: Thinkstock/iStock/hxdbzxy

An sich sollten laut der letzten Novelle zum Bundes-Kranken- und Krankenanstaltengesetz die OP-Termine von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenhäusern vor allem für geplante Katarakt-, Bandscheiben-, Hüft- und Knieendoprothesen etc. elektronisch offenbelegt sein. Dies sollte geschehen, um Interventionen abzuwehren. Sie können auf vielen Ebenen laufen, zum Beispiel auch über Privatpraxen von Spitalsärzten.

Zuerst in die Privatordination - Dann schneller zur Hüft-Operation?

Gegen Privatordinationen von Ärzten sei nichts einzuwenden, so der VKI, aber: "Nicht zulässig ist es hingegen, wenn Ärzte den Eindruck vermitteln, dass mit dem Besuch in der Privatordination eine Bevorzugung im stationären Bereich erkauft werden könne; dazu zählt unter anderem auch die raschere Vergabe eines OP-Termins (Vorreihung auf der Warteliste). Auch dürfen Privatpatienten ohne Zusatzkrankenversicherung keine Leistungen im stationären Bereich erhalten, die nicht allen sozialversicherten Patienten zustehen. In der Privatordination erbrachte Leistungen (etwa Untersuchung, Diagnosestellung, Nahtentfernung im Rahmen der Nachbehandlung, Aufklärung und Beratung) sind von den Leistungen des stationären Bereichs eindeutig zu trennen."

Testperson unterwegs

So schickte man in Wien und Niederösterreich eine Testperson samt Zeugen in zwölf Privatordinationen von Ärzten (sieben in Wien, fünf in Niederösterreich), die im Krankenhaus hauptberuflich viele Hüftoperationen durchführen. Man gab - so der VKI - an, eine Endoprothesenoperation (künstlicher Hüftgelenksersatz) lange hinausgeschoben zu haben, jetzt aber einen Eingriff zu benötigen.

Fazit

Laut einem Begutachtungsgremium aus drei Angehörigen der NÖ-Patientenanwaltschaft fand sich in fünf Fällen der "Hinweis auf Umgehung der Warteliste" - jeweils bei Privathonorarforderungen von etwa 120 Euro. So hätte beispielsweise ein Arzt, der in einem Krankenhaus der Vinzenzgruppe tätig ist versprochen, "ein gutes Wort" für die Patientin einzulegen.
Durch dessen Verweis auf eine "Akutsituation" sollte sich die Wartezeit von sechs Monaten auf vier Wochen reduzieren. Das Verhalten eines Arztes (120 Euro Kosten für Privatordination) vom Landesklinikum St. Pölten wird in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift "Konsument" so beschrieben: "Arzt gibt an, dass er immer zwei bis drei OP-Termine für seine Patienten reserviert hat."

Diffizil könnten für manche der beschriebenen Mediziner aber auch Beobachtungen am Rande des Tests sein: So erhöhte sich bei einem Wiener Spitalsarzt der Preis für die Privatordination von 120 auf 140 Euro, als eine Rechnung verlangt wurde, so der VKI. Ein NÖ-Arzt, auch in der ärztlichen Standespolitik tätig, sah zwar laut dem VKI keine Möglichkeit, die Wartezeit auf die Operation über die Privatordination zu verkürzen. Allerdings gebe es einen "Verdacht auf Beihilfe zum Abrechnungsbetrug". Auf der Honorarnote wurde nämlich eine "Manuelle Therapie" angeführt, die nicht erfolgt sei. Und diese hätte die Testperson als Patient wohl bei der Krankenkasse bei Einreichung der Rechnung zum Teil rückvergütet bekommen.

Bei solchen Tests allerdings nicht analysiert wird die Situation im Gesundheitswesen, die offenbar zu Versorgungsengpässen - in diesem Fall im orthopädisch-chirurgischen Bereich führt. Sonst gäbe es keine bis zu Monate langen Wartezeiten.

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