Ende des Bankgeheimnisses?
Grobe Datenschutzbedenken

"Bürger unter Generalverdacht" - Verfassungsdienst und Landesregierungen warnen

Das geplante Kontoregister für Firmen und Privatpersonen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs ruft zahlreiche Datenschutzbedenken hervor. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sowie mehrere Landesregierungen und der Gewerkschaftsbund (ÖGB) warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und überschießender Macht der Steuerbehörden.

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Steuerreform - Ende des Bankgeheimnisses?
Grobe Datenschutzbedenken

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will im Zuge der Steuerreform das Bankgeheimnis de facto abschaffen. Das geplante Kontoregister soll alle Konten von Unternehmen und Privatpersonen auflisten, nicht jedoch einzelne Beträge oder Transaktionen. Die Steuerbehörde soll, wenn sie ein Prüfverfahren eingeleitet hat, auch ohne richterlichen Beschluss Einsicht nehmen dürfen.

Grundrecht auf Datenschutz

Genau das sehen zahlreiche Juristen kritisch. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts etwa weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass in das Grundrecht auf Datenschutz nur in der "gelindesten, zum Ziel führenden Art" eingegriffen werden dürfe und nur Daten verwendet werden dürfen, "die für die Erreichung des Zwecks auch tatsächlich erforderlich sind."

Unklar ist aus Sicht des Verfassungsdiensts, wie der Betroffene Auskunft über indirekt personenbezogene Daten erhalten oder eine Richtigstellung, etwa bei fälschlicherweise angeführten Konten, erwirken kann.

Strafandrohung für rechtswidrige Abfragen

Für rechtswidrige Abfragen der Daten aus dem Kontoregister urgiert der Verfassungsdienst eine "entsprechende Strafandrohung". Datenschutzrechtlich bedenklich finden die Juristen des Bundeskanzleramts auch, dass die Zugriffsmöglichkeit der Abgabenbehörden sowie des Bundesfinanzgerichts nicht näher geregelt ist.

Unklarheiten bestehen laut Verfassungsdienst auch, unter welchen Voraussetzungen die Auskunft über Konten zu erteilen ist. "Die vorliegende Formulierung lässt den Schluss zu, dass der Zugriff auf die Daten im Kontenregister ohne Kenntnis der Bank und des Kunden erfolgen kann." Das gehe nicht: Es brauche Anforderungen für eine Auskunftserteilung sowie grundlegende Informations- und Protokollierungspflichten beim Zugriff auf das Register. Auch Auskunftsrechte der Betroffenen vermisst der Verfassungsdienst.

Wozu die erfassten Daten nach Auflösung des Kontos zehn Jahre aufbewahrt werden sollen, erschließt sich dem Verfassungsdienst ebenfalls nicht. Er verlangt eine kürzere Frist.

Regelungen zu allgemein gefasst

Hart mit dem Kontoregister geht auch das Amt der niederösterreichischen Landesregierung ins Gericht. Die Juristen sehen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, zu allgemein seien Regelungen gefasst. Die Regierung von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ruft dazu auf, die Regelungen "auch aus gesellschaftspolitischen Gründen" zu überdenken. "Die Vorgangsweise, dass Bankkontodaten nicht im Nachhinein anlassbezogen bei Vorliegen eines konkreten Verdachts, sondern im Vorhinein ohne Differenzierung generell erfasst werden, bringt nämlich zum Ausdruck, dass alle Bürger und Unternehmer im Sinne eines Generalverdachts als potenzielle Abgabenhinterzieher angesehen werden."

Die Tiroler Landesregierung hat zwar gegen den Gesetzesentwurf grundsätzlich keinen Einwand, fordert aber eine Einschränkung des Zugangs auf das Register sowie die Erfüllung "rechtsstaatlicher Mindestvoraussetzungen", um "willkürliche oder unverhältnismäßige" Einsichtnahmen hintanzuhalten. Vorarlberg ist der Ansicht, dass der Finanz "ein zu weit gehender Ermessensspielraum" verschafft werde. Eine Kontoeinsicht sollte nur bei einem begründeten, näheren Verdacht zulässig sein. "Das Abstellen nur auf das Vorhandensein von 'Bedenken' ist nach Auffassung der Landesregierung sehr unbestimmt."

"Österreicher unter Generalverdacht"

Die Innsbrucker Universitätsprofessorin Margarethe Flora von der rechtswissenschaftlichen Fakultät sieht ebenfalls "jeden Steuerpflichtigen Österreichs gleichsam unter Generalverdacht gestellt". In ihrer Stellungnahme warnt sie vor einer "uferlosen verwaltungsbehördlichen Kontoöffnungsbefugnis" ohne Rechtsschutz. Zum Vergleich stelle man sich vor, "die Finanzbehörden hätten das Recht, ohne hinreichend begründeten Verdacht auf eine Finanzstraftat den Betrieb oder die Privatwohnung eines Steuerpflichtigen zu durchsuchen."

Auch der ÖGB äußert sich kritisch. Zwar seien die Aufweichung des Bankgeheimnisses sowie die Schaffung eines zentralen Melderegisters wesentlich für die Betrugsbekämpfung und die Schaffung von Steuergerechtigkeit. "Allerdings handelt es sich bei Kontodaten um sensible persönliche Daten", warnt der Gewerkschaftsbund. Es müsse deshalb durch ein Verfahren sichergestellt sein, dass Finanzbeamte nicht aus "unsachlichen Motiven ein Auskunftsverlangen an Banken stellen." Eine Variante wäre zum Beispiel die Verpflichtung zum Vieraugenprinzip sowie zur elektronischen Dokumentation aller Anfragen.

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