Zusammenlegungen der
Sozialversicherungen?

Die ÖVP und FPÖ wollen eine Zusammenlegungen bei den Sozialversicherungen. Wie dies konkret aussehen soll, ist noch offen.

von
Koalition - Zusammenlegungen der
Sozialversicherungen?

Finden ÖVP und FPÖ zu einer Koalition zusammen, dürften Zusammenlegungen bei den Sozialversicherungen wohl unausweichlich sein. Wortmeldungen aus Verhandlerkreisen deuten klar in diese Richtung, ebenso wie die Wahlprogramme der beiden Parteien. Konkreter wurde bisher noch niemand. Derzeit gibt es 21 Träger in den drei Sparten Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung.

Für alle drei Bereiche zuständig sind momentan nur die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB). Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) deckt die Pensions- und Krankenvorsorge ab, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) die Kranken- und Unfallversicherung.

Die neun Gebiets- und die fünf Betriebskrankenkassen sind für die Krankenversicherung zuständig, für die beiden anderen Sparten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Als Spezialfall haben die Notare noch eine eigene Pensionsversicherung.

»Um die gleiche Leistung für alle Menschen in Österreich sicherzustellen und die Effizienzpotenziale in diesem sehr komplizierten System zu realisieren, schlagen wir vor, die Anzahl der Sozialversicherungsträger zu reduzieren«

Liest man die Wahlprogramme von Türkis/Schwarz und Blau, scheint klar, dass es nicht so bleiben wird. "Um die gleiche Leistung für alle Menschen in Österreich sicherzustellen und die Effizienzpotenziale in diesem sehr komplizierten System zu realisieren, schlagen wir vor, die Anzahl der Sozialversicherungsträger zu reduzieren", heißt es bei der ÖVP. Vorausgehen müsse eine völlige Leistungsharmonisierung. Radikaler ist die FPÖ. Sie fordert die "Zusammenlegung aller Krankenkassen mit getrennten Rechnungskreisen für Staatsbürger und Ausländer".

Reformmodelle gab es schon vor der Nationalratswahl viele: Im Sommer legte die London School of Economics (LSE) im Auftrag des SPÖ-geführten Sozialministeriums gleich vier vor. Das erste sieht je einen bundesweiten Träger für die Unfall- und die Pensionsversicherung sowie je einen Krankenversicherungsträger für alle unselbstständig Beschäftigten und einen für die Selbstständigen (SVA und SVB) vor. Modell 2 beinhaltet eine ähnliche Struktur wie Modell 1, allerdings gibt es für die Kranken- und die Unfallversicherung einen eigenen Träger für die öffentlich Bediensteten.

"5-Träger-Modell"

Modell 3 würde einen bundesweiten Träger für die Pensionsversicherung und einen Träger für die Kranken- und die Unfallversicherung vor, der aus neun Landesträgern besteht. Modell 4 schließlich sieht ein Beibehalten der derzeitigen Struktur vor - ein Modell, das von SPÖ-Seite favorisiert wurde. Bei der ÖVP stieß dies im August auf Kritik, Parteichef Sebastian Kurz bezeichnete dies als "denkbar unlogischste Variante".

Schon im März hat die Wirtschaftskammer ein "5-Träger-Modell" vorgeschlagen. Nach einer Empfehlung des Schweizer Beratungsunternehmens c-alm AG sollen demnach die PVA und die AUVA ebenso wie die BVA für die Beamten erhalten bleiben. Zusammengelegt sollen die neun Gebietskrankenkassen werden, ebenso sollen die SVA der Selbstständigen und die SVB der Bauern fusioniert werden. Letztere Fusion ist allerdings vor einigen Jahren schon einmal im letzten Moment gescheitert, obwohl sie schon praktisch ausgehandelt war.

Im Februar hat die Industriellenvereinigung auf Basis einer IHS-Studie vorgeschlagen, dass es statt der bisher neun Gebietskrankenkassen nur noch drei bis vier Kassen für Unselbstständige und eine bundesweite für Selbstständige geben solle. Die Zahl der Krankenkassen sollte sich demnach nicht nach Bundesländern richten, sondern nach topografischen Regionen, etwa nach den vier Versorgungszonen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG).

Nicht alle sind über solche Ideen glücklich, auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen Eingriffe in die Selbstverwaltung der Berufsgruppen wurden genannt. Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger meinte Vorsitzender Alexander Biach zuletzt, eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger sei auch unter der nächsten Regierung sicher nicht der erste Reformschritt. Zunächst gehe es um die weitere Leistungsharmonisierung, dann um die Anpassung der Beiträge. Daneben müssten die Träger auch Aufgaben bündeln und in der Verwaltung Kosten einsparen. Ein vierter Punkt sei die Kofinanzierung der Krankenhäuser mit den Bundesländern.

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