Knalleffekt in der Causa BAWAG: Urteil
gegen Helmut Elsner teilweise aufgehoben

Ex-Bank-Chef erhält aber trotzdem die Höchststrafe Urteile gegen Flöttl & Ex-Vorstände ganz aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof hat die erstinstanzlichen BAWAG-Urteile der dafür verantwortlichen Ex-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Bandion-Ortner wegen wesentlicher Feststellungsmängel in erheblichem Umfang aufgehoben. Nicht davon profitiert hat Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, der mit zehn Jahren Haft bedacht wurde.

Fünf von 18 Untreuefakten fielen bei Elsner zwar weg, aber für seine verbleibenden Untreuehandlungen mit einem Gesamtschaden von über einer Milliarde Euro blieben ihm die zehn Jahre. Das entspricht der Höchststrafe für das ihm vorgeworfene Delikt. Mit dem Erkenntnis des OGH dürfte Elsners Enthaftung vorerst kein Thema sein.

Formal sprach der OGH eine Zusatzstrafe von siebeneinhalb Jahren aus, denn der Fünf-Richter-Senat hatte auf eine seit längerem rechtskräftige Verurteilung zu zweieinhalb Jahren in der sogenannten "Plastiksackerl"-Affäre Bedacht zu nehmen. Elsner hatte dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter in einem ungewöhnlichen Behältnis 560.000 Euro zur Bestreitung von Gerichtskosten überlassen.

"Neustart" für Flöttl und Co.
Auch für Elsners unmittelbaren Nachfolger Johann Zwettler brachte der öffentliche Gerichtstag im Justizpalast keine Strafminderung. Zwar reduzierte sich auch bei ihm die aus der ihm angekreideten Untreue resultierende Schadenssumme um rund ein Drittel auf über 600 Mio. Euro, der OGH bestätigte jedoch das Strafausmaß von fünf Jahren. Für Peter Nakowitz, Elsners ehemalige "rechte Hand", der in erster Instanz vier Jahre erhalten hatte, heißt es demgegenüber zurück an den Start. Sein Urteil wurde aufgrund von Feststellungsmängeln zur subjektiven Tatseite beinahe zur Gänze aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. "Am Start" stehen dann auch der Spekulant Wolfgang Flöttl - dieser hatte zweieinhalb Jahre teilbedingt wegen Beteiligung an der Untreue erhalten -, die früheren BAWAG-Vorstände Büttner, Schwarzecker und Kreuch sowie der Wirtschaftsprüfer Reiter.

"Das Urteil hat einfach zu wenig Feststellungen", so der Senatsvorsitzende Lässig in Bezug auf das erstgerichtliche Urteil von Bandion-Ortner. Das ist eine schwere Schlappe für die Justizministerin. Auf die Frage, ob es sich dabei für sie nicht um eine persönliche Niederlage handle, erwiderte die Ministerin: "Sprechen wir nicht von Niederlage. Ob es wirklich zu Verfahrensergänzungen kommen muss, steht noch nicht fest."

(apa/red)

Kommentare

Ich verstehe die Welt nicht mehr Da ist ein despotischer Bankgeneraldirektor der Geld verzockt als ob es Spielgeld vom DKT ist. Alle Welt schreit auf, dann kommt ein Verfahren welches Jahre dauerte , Millionen an Steuergeldern verbrauchte und dann kommt die " Qualitätszeitung" NEWS darauf daß das alles ungerecht sei. Das einzige was ungerecht daran ist daß der HR. Verzetnitsch und der Hr. Flöttl nicht auch einsitzen.
Ansonsten ist das alles korrekt. Auch wenn die Grünen aufheulen. Betrug ist Betrug, egal von wem. leider wird Verzenitsch nicht auf die Anklagebank kommen, denn da würden dann viele Gewerkschafter mitfallen. Alles schon dagewesen. Oder hat man Gratz, Blecha vergessen? Die sid rechtskräftig verurteilt worden und sind nicht im Knast gewesen.

Elsner Verhandlung wird nicht wiederholt Ihr schreibt alle von Gerechtigkeit usw. und das Verhandlung wiederholt wird, ja, sie wird wiederholt, aber nicht im Falle Elsner. Nur die Mitangeklagten. Deren Urteile wurden aufgehoben. Bei ELsner bestätigt, aber Urteile teilweise aufgehoben. Somit bleibt Elsner drinnen bis mindestens 2012.

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Super Haben unsere Richter keine Ehre mehr im Leib?
Diese Herren scheinen mittlerweile vergessen zu haben,
daß es bei Ihrem Beruf um Gerechtigkeit geht. Aber scheinbar wird dies heute nicht mehr gehandhabt. Ausser natürlich beim kleinen "Pöbel" die kann man dann dafür "richtig" Einbuchten.
Mein Gesetzbuch ist recht einfach gestrickt, und da steht "Du sollst nicht stehlen" Von diesem Buch kennen diese
"Talarträger" nur die äussere Hülle, wo sie Ihre "unschuldigen" Hände drauf halten mussten.
Es wird Zeit für eine "Neue, einfache aber gerechte Gesinnung "

thunderwonder melden

Re: Super eben. es geht um gerechtigkeit. und die hat auch herr elsner verdient. das verfahren wird wiederholt. wenn es diesmal korrekt abgewickelt wird, kann genauso eine verurteilung folgen, wenn er rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat

Berndorferbaer melden

Re: Super seit wann haben juristen ein herz und eine ehre? ein hellbraunes aktentascherl für die kohle und aus. wenst das selbe machst, kommen dein kinder und kindeskinder im häfen zur welt. dir gehört dann gar nichts mehr.
das ist unsere gerechtigkeit. der flötl behält sein klein häuschen in spanien um unser steuergeld, lacht sich ins fäustchen und denkt sich, ihr österreichischen dummköpfe verdient es nicht anders. mir passiert sowieso nichts.

mfp7764 melden

Dann sollte die blonde brillendame aber schleunigst tschüss sagen,sie kann ja bei fillmann als verkäuferin arbeiten,für ca 1200 netto im monat dann wüsste sie was arbeiten heist.

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Re: Dann sollte die 1200 netto? des is ned schlecht.

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Re: Dann sollte die 1200 netto? des is ned schlecht.

mfp7764 melden

Re: Dann sollte die ok dann brutto;-)

Berndorferbaer melden

Re: Dann sollte die hallo, seid ihr aber nett, 960 euronen brutto und zamwaschen muaß a no.
was sagts zu dem urteil? san mia net trotteln? jeda soll obizahn was nur geht. nur so kommst zu was. wennst ehrlich bist, fahrn die andern, inclusive flötls kleinanwesn mit.

thunderwonder melden

endlich! jeder angeklagte hat das recht auf ein faires verfahren. und nach eigehender prüfung beim obersten gerichtshof stellte sich heraus, dass das verfahren gegen elsner fehlerhaft war. also ist das urteil teilweise nichtig. in der zwischenzeit saß der angeklagte allerdings schon ewig lang in untersuchungshaft. diese zeit kann er sich selbstverständlich auf eine allfällige haftstraße als verurteilung anrechnen lassen. damit wird schon mal deutlich weniger über bleiben. was auch gerechtfertigt ist. man hätte sich nur die ganze schererei und den instanzenzug bis zum OGH sparen können, wenn man nicht einfach politisch motiviert offenbar unfähige richter eingesetzt hätte, die dann den prozess zu ende gewurtschtelt haben, um ministerin werden zu können. der OGH kennt das recht. ihm ist zu vertrauen

thunderwonder melden

Re: endlich! schließlich hat der OGH nicht gesagt, dass er schuldig - aber auch nicht, dass er unschuldig ist - sei. einfach das ganze verfahren nochmals, weil von der erst-(aber auch zweit-)instanz schlampig gearbeitet wurde

auer47 melden

Qualitätsfrage Ob eine Zeitung Qualität hat, zeigt sich auch daran, ob sie in der Lage ist, objektiv zu bleiben, wenn es um die Frage Schuld, Unschuld, Mitleid etc. geht. Dass Elsner Geld verzockt und verwirtschaftet hat, ist wohl unbestritten. Daher ist er auch schuldig und auch so zu behandeln und zu beurteilen, bei allem Verständnis für seine und seiner Frau Emotionen.

Berndorferbaer melden

Re: Qualitätsfrage die zeitungen schreiben doch nur das, was das volk hören will, bauscht es noch auf um den absatz zu steigern. machen kannst dagegen gar nichts, denn es gilt die pressefreiheit. bin nur gespannt auf das urteil vom elsner. drum gilt der grundsatz: "ehrlich währt am längsten".

frohe weihnachten!!!

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