Klestil wurde "der Lächerlichkeit preisgesetzt"

Klestil wurde "der Lächerlichkeit preisgesetzt"

Schnell habe durch die inkriminierte Passage ("Lump ist da eigentlich noch ein harmloser Ausdruck, weil das habe ich auch meinen Hund genannt") das Staatsoberhaupt "der Lächerlichkeit preisgesetzt", meinte Richter Friedrich Forsthuber in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Schnell meldete dagegen volle Berufung an.

"Lumpazivagabundus war ja auch kein Verbrecher"
Auf die Frage des Richters, ob er sich nicht vorstellen könne, dass die Bezeichnung "Lump" außerhalb des Pinzgau anders interpretiert werde als von ihm, hatte Karl Schnell geantwortet: "Lumpazivagabundus war ja auch kein Verbrecher". Das Gericht attestierte dem Salzburger FPÖ-Obmann später in der Urteilsbegründung ein "uneinsichtiges Verhalten".

Der Politiker habe den Bundespräsidenten "losgelöst von jedem Sachsubstrat in seiner Ehre per se angegriffen", führte Richter Friedrich Forsthuber aus. Mit dem inkriminierten Satz habe Schnell in Anspielung auf die sogenannte "Hump-Dump-Lump"-Affäre rund um den Wiener FPÖ-Obmann Hilmar Kabas klarzumachen versucht, "dass ein viel deftigerer, noch beleidigenderer Ausdruck richtig wäre", bemerkte der Richter. "Es überzeugt nicht, wenn Dr. Schnell meint, er hätte diese Auslegung nicht in Betracht gezogen", sagte Forsthuber.

Bei der Strafbemessung wurde der bisherige ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten als mildernd gewertet. Erschwerend war demgegenüber die "besonders umfangreiche Verbreitung dieser Äußerung", wie es in der Begründung hieß. Staatsanwalt Karl Schober, der eingeräumt hatte, es sei für einen Politiker verlockend, "eine Show abzuziehen", eine in eine Kritik verkleidete Schmähung müsse aber bestraft werden, war mit dem Urteil einverstanden. Er meldete Rechtsmittelverzicht an.

Schweigsame FP-Spitze
Schweigsam bis zurückhaltend gab sich die FPÖ-Spitze am Freitag angesichts der (nicht rechtskräftigen) Verurteilung. Parteiobfrau Susanne Riess-Passer wollte die Causa nicht kommentieren. Ihr Büro verwies auf die drei Generalsekretäre.

Über ihre Sprecherin ließ Generalsekretärin Theresia Zierler ausrichten, das Urteil gegen den Salzburger Landesparteiobmann sei nicht rechtskräftig und somit noch Sache der Gerichte. FP-Klubobmann Peter Westenthaler wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben.