Nach der geschäftlichen Trennung von AUA und Lauda hatte die AUA im Streit um zwei Boeing 767 die Lauda Privatstiftung - ehemals Mehrheitseigentümer der Lauda Air - auf Schadenersatz von 6,7 Mio. Euro samt Zinsen geklagt. Die AUA hatte dieses Verfahren in erster Instanz vor dem Wiener Landesgericht verloren und ging in die Berufung. Das Oberlandesgericht Wien habe die Berufung nun mit einer 30-seitigen Begründung klar abgelehnt, so der "Kurier" in seiner Ausgabe von Samstag. . Das gesamte Klagebegehren der AUA bestehe nicht zu Recht, argumentiert die Berufungsinstanz.
Die Austrian Airlines-Gruppe (AUA) bedauert das Urteil und prüft nun die weitere Vorgangsweise. "Ob wir weitere Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen werden, ist derzeit Gegenstand einer Prüfung", sagte AUA-Sprecher Johannes Davoras am Freitag zur APA. Denkbar wäre etwa der Weg einer außerordentlichen Revision, hieß es. Die AUA beruft sich auf einen im November 2001 geschlossenen Generalvergleich mit der Lauda Privatstiftung.
Laudas Billigfluggesellschaft Niki ist derzeit noch Kunde der AUA und hat einen Wartungsvertrag für vier Flugzeuge. Dieser Vertrag läuft im Oktober 2006 aus. Ab diesem Zeitpunkt seien die bestellten neuen Flugzeuge ausgeliefert, welche der Low-Cost-Carrier künftig selbst warten will.
(apa)