Antrag auf Rückführung eingebracht

Mutter hofft auf Entscheidung des Richters - Kein Kontakt zu dänischen Behörden

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Kindesentziehung in Graz - Antrag auf Rückführung eingebracht

Rechtsanwältin Britta Schönhart stützte den Antrag auf Rückführung sowohl auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen als auch auf das Haager Kinderschutzübereinkommen. "Demnach bleiben auch für den Fall, dass der 'Entführungsstaat' die Rückführung verweigert, die Gerichte des Ursprungsstaates, also Österreich, für die Obsorgeentscheidung zuständig", so Schönhart. Damit erhöhe sich natürlich der Druck auf Dänemark, die Rückführung nicht leichtfertig zu untersagen.

Mutter such Kontakt zu dänischen Behörden
Die Mutter des Fünfjährigen bemühte sich unterdessen, von den dänischen Ministerialbehörden und von Ministerpräsidentin Helle Thorning Schmidt zu erfragen, was man im Fall ihres Sohnes zu unternehmen gedenke. "Leider war es nicht möglich, eine Antwort in angemessener Zeit - bis Dienstagnachmittag - zu bekommen", kritisierte die Grazerin.

Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es, man bereite ein Rechtshilfeersuchen vor, dessen Ziel die Einvernahme des per internationalen Haftbefehl gesuchten Kindsvaters ist. Dieses soll in den nächsten Tagen an die dänischen Behörden gestellt werden.

Kommentare

freud0815 melden

woanders steht geschrieben dass die lady das kind ungefragt nach at nahm und alle hebel für sorgerecht in at in bewegung setzte, dies jedoch schon dem vater zustand-er sah damals von einer anzeige ab
somit wäre eigentlich at der entführerstaat, da bei der sorgerechtssprechung in at, der mann dies schon hatte
hier bin ich gespannt wie es ausgeht-bin aber ehrlich und hoffe der vater bekommt den buben. gibt es in der eu kein *teilsorgerecht* - die kinder wechseln ihren wohnsitz nach festgelegten fristen? so hatten wir meine stiefkinder jedes ungerade jahr-sie kamen sehr gut damit zurecht und alle sprechen von natur aus 4 sprachen ...

strizzi49 melden

Re: woanders steht geschrieben Und wieder wo anders steht geschrieben, dass die Mutter damals in Dänemark das Sorgerecht hatte. Als sie nach Österreich zurückging, hatte sie, nach dänischem Recht, noch immer das Sorgerecht und hat es auch in Österreich bekommen!
Nun lebte sie 2 Jahre in Österreich und JETZT ERST hat der Vater in Dänemark um das Sorgerecht angesucht und es in Dänemark auch bekommen, nicht aber in Österreich!
Also ist Österreich der Entführerstaat !

Aber egal, wer wo welches Sorgerecht hat, es war eine GEWALTSAME Entführung !!! Und alleine das gehört gestraft !!! Wo kommen wir den hin, wenn jeder glaubt, das Gesetz in seine eigenen Hände nehmen zu können!

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