So viele mussten das
Kindergeld zurückzahlen

Der Bund hat im Vorjahr von 8.383 Eltern Kindergeld zurückgefordert. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) an die Jetzt-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber hervor.

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Kindergeld zurückzahlen © Bild: iStockphoto.com

Die Summe der Rückzahlungen ist um ein Fünftel auf 20,7 Mio. Euro gestiegen. Warum die Betroffenen das Kindergeld zurückzahlen müssen, wird nicht erhoben.

Säumige Bezieher nicht mehr gemahnt

Für Aufregung gesorgt haben im Vorjahr Beschwerden von selbstständigen Kindergeldbeziehern über einen strengeren Vollzug der Zuverdienstgrenze: Wer zusätzlich zum Kindergeldbezug arbeitet, muss nämlich binnen zwei Jahren nachweisen, dass die monatlichen Einkünfte nicht über dem erlaubten Maß liegen. Wer auf diese Aufgliederung vergisst, muss das gesamte Kindergeld zurückzahlen. Allerdings wurden säumige Bezieher ursprünglich gemahnt. Seit Herbst 2017 werden nun keine Mahnungen mehr verschickt und keine Nachfristen gewährt.

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Ob diese Änderung für den Anstieg der Rückzahlungen verantwortlich ist, geht aus der Anfragebeantwortung zwar nicht hervor. Laut Ministerium wird nämlich nicht nach den individuellen Gründen für die Überschreitung der Zuverdienstgrenze unterschieden.

2018 deutlich mehr Rückzahlungen

Allerdings zeigen die Zahlen, dass die Summe der Rückzahlungen im Vorjahr deutlich gestiegen ist - und zwar von 17 auf 20,7 Mio. Euro (Stand 6. Dezember). Mehr war es laut den bis 2012 zurückreichenden Zahlen bisher nur einmal, nämlich im Jahr 2013 (22,3 Mio. Euro). Damals waren allerdings deutlich mehr Bezieherinnen betroffen (12.670). Die durchschnittliche Rückzahlung pro Bezieherin war 2013 mit knapp 1.800 Euro also deutlich geringer als im Vorjahr mit rund 2.500 Euro.

Zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Härtefällen hält Bogner-Strauß nicht für nötig. In der Anfragebeantwortung verweist sie darauf, dass seit März 2017 allgemeine Informationsschreiben zur Vollendung des 14. Lebensmonats der Kinder verschickt werden. Darin werde auch auf die nötige Abgrenzung der Zusatzeinkommen verwiesen. Außerdem gibt es seit Mai 2017 eine Telefonhotline (0800/240014) zum Kindergeld. Und, so die Ministerin in der Anfragebeantwortung: "Es kann darüber hinaus aber erwartet werden, dass Eltern die ihnen vorliegenden Informationsmaterialien auch lesen und sich mit ihren Rechten und Pflichten entsprechend vertraut machen."

Wann eine Rückzahlung gefordert wird

Die Zuverdienstgrenze bei den pauschalen Kindergeld-Varianten liegt bei 16.200 Euro jährlich, jene beim einkommensabhängigen Kindergeld bei 6.800 Euro. Laut Arbeiterkammer gibt es Rückzahlungen aber nicht nur wegen Verletzung der Zuverdienstgrenze. Auch wer nach einer Trennung vergisst, den neuen Hauptwohnsitz sofort zu melden, oder wer länger als 91 Tage im Spital ist, riskiert demnach eine Rückzahlung.

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