Der Kopftuch-Paragraf

In Bildungseinrichtungen soll in Zukunft ein Kopftuchverbot für Mädchen gelten. Die Verordnung im Wortlaut.

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Kindergarten - Der Kopftuch-Paragraf

Neben zahlreichen pädagogischen Details, dem Bekenntnis zur Fortsetzung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahrs und der neuen Zuschuss-Regelung des Bundes enthält der Regierungsentwurf zur 15a-Vereinbarung auch ziemlich explizit ein Kopftuchverbot.

Wörtlich heißt es in dem - der APA vorliegenden - Papier: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind." Die Vertragsparteien, also Bund und Länder, sollen sich verpflichten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verwaltungsstrafrechtliche Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten sanktioniert werden.

Zudem wird festgehalten, dass Werteorientierung "stärker verankert" werden soll. Weitere Schwerpunkte sind die sprachliche Frühförderung in den letzten beiden Kindergartenjahren, ein Ausbau des Betreuungsangebots für Unter-3-Jährige sowie eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tagesmütter.

Kommentare

Kleiderordnung in Schulen? Ein Wahnsinn! Ausrede: andersdenkende Menschen müssen assimiliert werden. Ich schpeib mich an. Sind wir jetzt im Internat oder was? Oder eher interniert? Und was ist mit informieren statt strafen? Diese Regierung gehört abgewählt!

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