Frauen kehren schneller
in den Job zurück

Baby-Pause bringt allerdings nach wie vor Einkommensverluste für Frauen

Der Ausbau der Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren hat zu einer kürzeren Berufsunterbrechung bei Frauen geführt, das geht aus dem aktuellen Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer hervor. Die Baby-Pause bringt allerdings nach wie vor Einkommensverluste für Frauen - bei Männern zeigt die Erhebung hingegen keine Nachteile. Gefordert werden von der AK nun etwa weitere Investitionen.

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Kinderbetreuung - Frauen kehren schneller
in den Job zurück

Waren Frauen mit Geburten 2006, die vor der Geburt gut erwerbsintegriert waren, noch durchschnittlich 732 Tage nach der Geburt zu Hause, hat sich die Dauer auf 607 Tage 2012 verkürzt. Das heißt, Frauen kehren vier Monate früher in den Beruf zurück. Mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenzdauer, dem zweiten Geburtstag des Kindes, waren 2006 nur 49 Prozent wieder erwerbstätig, 2012 waren es bereits 60 Prozent. Die AK führt dies zum einen auf die Kurzmodelle beim Kinderbetreuungsgeld zurück, zum anderen auf die vermehrt partnerschaftliche Aufteilung und die deutlich höhere Zahl von Plätzen für Unter-Dreijährige.

Deutliche Steigerung bei Väterbeteiligung

Bei der Väterbeteiligung wird zwar eine deutliche Steigerung verzeichnet, die Aufteilung ist aber nach wie vor wenig partnerschaftlich. 2013 waren bei zwölf Prozent der Paare auch der Vater in Karenz, 2006 waren es nur drei Prozent (Paare, in denen die Frau vor der Geburt gut erwerbsintegriert war). Immer mehr Männer beziehen Kindergeld: Bei den gut erwerbsintegrierten Männern ist die Zahl von 3.583 Beziehern 2006 auf 9.636 im Jahr 2014 gestiegen. Bei vor der Karenz nicht oder schlecht erwerbsintegrierten Männern gibt es dagegen nur eine geringe Steigerung. Während mehr Väter Kindergeld beziehen, ist die Unterbrechungsdauer aber zurückgegangen. Viele Männer orientieren sich bei den Modellen jeweils an der geringstmöglichen Zahl an Monaten - hier fordert die AK positive Anreize für eine stärkere partnerschaftliche Teilung.

Eine Aufteilung der Karenz erleichtert Frauen den Wiedereinstieg. Von jenen Frauen, die zuvor überwiegend beschäftigt waren und 2012 eine Geburt hatten, sind 74 Prozent bis zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder erwerbstätig, wenn der Partner auch Karenz in Anspruch genommen hat. Am niedrigsten sind die Wiedereinstiegsquoten bei Frauen, deren Partner sich nicht am Kindergeldbezug beteiligen, und zwar 58 Prozent.

Es zeigt sich auch, dass in Wien die Wiedereinstiegsquote bei den Frauen deutlich besser ist: Bei zuvor gut erwerbsintegrierten Frauen mit Geburten 2012 sind zum zweiten Geburtstag des Kindes bereits 69 Prozent wieder eingestiegen, in anderen Städten nur 61 Prozent. Niedriger liegen die Wiedereinstiegsquoten mit 58 Prozent in Gebieten mit mittlerer Besiedlungsdichte und 57 Prozent in ländlichen Gebieten.

Deutliche Einkommensnachteile für Frauen

Frauen müssen durch Karenz und Teilzeit deutliche Einkommensnachteile in Kauf nehmen. So hatte die Hälfte der Frauen mit Geburten 2010 vor der Geburt ein Bruttoeinkommen von 2.000 Euro und mehr, im fünften Jahr danach erreichen nur mehr 31 Prozent dieses Einkommen. Für Väter sind dagegen kaum Einkommensverluste feststellbar. Männer mit Beginn des Kindergeldbezugs 2010 haben nur im ersten Jahr einen kleinen Einkommensverlust gegenüber der Zeit davor. Der Anteil der Männer mit Einkommen ab 2.000 Euro verringert sich von 67 auf 64 Prozent. Allerdings fallen bereits im zweiten Jahr nach Beginn des Kindergeldbezugs mit 70 Prozent mehr Männer als vor dem Kindergeldbezug in dieses Einkommenssegment.

Das AK-Wiedereinstiegsmonitoring analysiert die längerfristigen Auswirkungen von Kinderkarenzen auf Beschäftigungs- und Einkommenssituation. Davon werden alle Personen mit Kindergeldbezug in den Jahren 2006 bis 2014 erfasst, dies sind rund 471.000 Frauen und 74.000 Männer. Selbstständige und Beamtinnen sind ausgenommen. Das Monitoring wurde 2013 konzipiert und liegt nun zum dritten Mal vor. Aufgrund des Zeitraums können die Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen beobachtet werden, die jüngste Reform mit dem Kindergeldkonto ist allerdings noch nicht enthalten.

Aus Sicht der AK hat sich der Ausbau der Kinderbetreuung positiv auf den Wiedereinstieg ausgewirkt. Diese Anstrengung müsse fortgeführt werden, indem die Anstoßfinanzierung über August 2018 hinaus fortgesetzt wird. Konkret fordert die AK, dass jährlich 100 Mio. Euro durch den Bund bereitgestellt werden, um den Ausbau der Plätze für Unter-Dreijährige und bessere Öffnungszeiten zu unterstützen. Außerdem brauche es eine stärkere Förderung der partnerschaftlichen Teilung, etwa indem der Familienzeitbonus in Höhe von 700 Euro für den Papa-Monat nicht mehr vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen wird.

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