Kinderbetreuung: Was
sich künftig ändern wird

Berufstätige werden bei geförderten Plätzen bevorzugt

Die 15a-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen.

von Kinder - Kinderbetreuung: Was
sich künftig ändern wird © Bild: iStockphoto.com

Die Laufzeit erstreckt sich bis zum Kindergartenjahr 2021/22 und in Summe werden jährlich mehr als 180 Mio. Euro investiert. Der Fokus liegt auf dem Ausbau für die Kleinsten, eingeführt wird auch das viel diskutierte Kopftuchverbot für Kinder.

Reichlich Kritik an Kopftuchverbot

Das Kopftuchverbot war einer der Punkte, die in der Begutachtungsphase in Kritik standen. Es kommt nun trotzdem, denn so erklärte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): "Hinsichtlich der freien und selbstbewussten Entwicklung junger Mädchen ist mir besonders wichtig, dass diese frei von religiösem Zwang erfolgen kann."

Bevorzugung berufstätiger Eltern

Die neue Vereinbarung bringt auch eine Bevorzugung berufstätiger Eltern und von Wiedereinsteigerinnen bei der Vergabe von geförderten Kindergartenplätzen. Vorgesehen ist auch die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft und die Stärkung von Tageseltern als Alternative und Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen.

Ausbau für Unter-Dreijährige

"Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit den Bundesländern zu einer guten Lösung gekommen sind. Gerade durch den Fokus auf flexiblere Öffnungszeiten sowie den Ausbau für Unter-Dreijährige ermöglichen wir eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Bogner-Strauß. Änderungen gab es etwa noch für die Bundesländer bei den Fristen für die Konzeptübermittlung zur Sprachförderung. Was die Widmung des Zweckzuschusses für den Ausbau betrifft, wurde noch die nachhaltige Schaffung von Plätzen aufgenommen.

Beschluss für Ende November vorgesehen

Der weitere Zeitplan sieht nun die Zuweisung ans Plenum in der heutigen Nationalratssitzung vor; auf der Tagesordnung des Familienausschusses landet die Materie dann am 14. November. Der Beschluss ist für Ende November vorgesehen und in Kraft tritt die 15a-Vereinbarung rückwirkend per 1. September 2018.

Regierung erfreut über Beschluss der Vereinbarung

Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zeigte sich im Pressefoyer darüber erfreut, dass es mehr Geld für die Kleinen geben wird und das Kopftuchverbot für Kinder kommt. "Jetzt gibt es mehr Geld für die Kinder", denn die Bundesländer erhöhen ihren Anteil, so Kurz. "Alle die sagten, es gibt weniger, müssen zugestehen, dass diese Regierung mehr Geld für Kinder möglich macht."

»Jetzt gibt es mehr Geld für die Kinder«

Der Bund hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Ländern künftig 110 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Nach scharfer Kritik auch aus ÖVP-geführten Ländern fließen nun weiterhin die 142,5 Mio. Euro pro Jahr. Die Länder zahlen mit 38 Mio. Euro um 10 Mio. mehr als bisher. Insgesamt werden 180 Mio. Euro in das Betreuungsangebot investiert.

Strache spricht von wichtigem Schritt

Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach von einem "wesentlichen und wichtigen" Schritt in der Elementarpädagogik. Es sei zentral, dass die Politik die Rahmenbedingungen für das Wohl der Kinder sicherstellt.

Auf die Frage, ob das Kopftuch als nächstes auch an Volksschulen verboten werden soll, verwies Kurz auf das generelle Ziel, dass Frauen in Österreich nicht zur Verhüllung gezwungen werden dürfen. Strache meinte, man werde schauen, auf welcher Ebene man etwas zustande bringt und ob eine Verfassungsmehrheit möglich ist. Dazu betonte Kurz, dass man "Schritt für Schritt" vorgehen werde.

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