Grasser blitzt ab

In Ramprecht-Causa erneut vor Gericht abgewiesen - Berufung noch möglich

Rückschlag für KHG: Der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat eine sogenannte "Impugnationsklage" abgewiesen, die Grasser gegen die Exekutionsbewilligung eingebracht hatte, mit der gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet hatte. Mit der neuerlichen Klage wollte Grasser die Exekutionsführung als unzulässig erklären.

von Karl Heinz Grasser. Porträtfoto mit verkniffenem Blick. © Bild: Profil/ Walter Wobrazek

Zuletzt hatte Grasser im Juli bereits den von ihm eingebrachten Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung verloren. Gleichzeitig wurde damals die Geldstrafe für den Ex-Finanzminister wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht.

"Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt", kommentiert Michael Ramprecht in einer Aussendung heute Dienstag über seinen Anwalt Michael Pilz. Grasser hat laut Pilz noch die Möglichkeit, Berufung gegen dieses Urteil zu erheben. Er gehe aber davon aus, dass auch dieses Rechtsmittel nicht erfolgreich sein werde, so Pilz: "Grasser wird die 5.000 Euro wohl endgültig zahlen müssen" erwartet der Anwalt.

Grasser fühlte sich rechtlich verpflichtet

Karl-Heinz Grasser hat in seiner nunmehr vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien abgewiesenen Klage behauptet, dass er im Zuge des Untersuchungsausschusses rechtlich dazu verpflichtet gewesen sei, die inkriminierte Aussage zu tätigen, nämlich dass sein beklagter Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht psychisch labil sei und/oder dringend psychische Hilfe benötige sowie sinngleiche Behauptungen. Seine Aussage, die wahr sei, sei somit gerechtfertigt gewesen, behauptete Grasser.

Beide Argumente weist das Gericht zurück, wie aus der der APA vorliegenden Gerichtsentscheidung hervorgeht. Grasser sei im Untersuchungsausschuss "eben nicht über den psychischen Gesundheitszustand des Beklagten befragt" worden. Die inkriminierte Aussage in ihrer speziellen Wortwahl, sei nicht durch die Frage veranlasst worden. "Es liegt somit kein Tatbestand vor , der die Voraussetzungen seines Verstoßes rechtfertigt", urteilt Richterin Birgit Winkler. Die Frage einer allfälligen tatsächlichen psychischen Labilität des Beklagten sei daher in concreto nicht relevant. Selbst wenn man dieses Thema behandeln würde, wäre für den Kläger nichts gewonnen. "Der Beweis dafür, den der Kläger zu erbringen gehabt hätte, ist nicht erfolgt", so die Richterin.

Kommentare

Oliver-Berg

Alleine die Mimik im Gesicht sagt alles. Da braucht man nicht mehr mal einen Tiefenpsychologen um zu erkennen, dass der Kärntner Ex-Feschak von seinem Ex-Mitarbeiter enttarnt wurde.

An den werden die 5000€ schmerzen!

Jeder andere von uns wird wegen 50€ per Handschellen abgeführt.

manipura melden

Wann gibt er endlich auf, unser schöner KHG?

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never ending story..........das wird sich bestimmt noch ziehen und was wird höchstwahrscheinlich dabei rauskommen??? Gar nichts!!! Um unseren lieben KHG wird es ein Weilchen ein klein wenig ruhig werden und dann wird er, wie schon viele andere auch, eine neue hochdotierte Position bekommen.

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