Die Deckungslücke

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Beim Abschluss meiner Kfz-Haftpflichtversicherung für mein neues Auto hat mir mein Versicherungsmakler nicht nur eine "Vollkaskoversicherung", sondern auch eine "Lenkerschutzversicherung" empfohlen. Ich habe davon noch nie gehört und nicht verstanden, wozu diese Zusatzversicherung gut sein soll. Welche Schäden werden durch sie gedeckt, die nicht schon in der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst sind?
Gertrude L., Wien

Liebe Frau L.,
bei der Lenkerschutzversicherung handelt es sich um eine relativ junge Versicherungsform, die zumeist zur Kfz-Haftpflichtversicherung als Zusatzversicherung angeboten wird.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, welche durch den Unfallverursacher entstehen: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt somit jene Schäden des Unfallgegners, die Sie bei einem Verkehrsunfall rechtswidrig und schuldhaft verursachen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners würde die Ihnen entstehenden Schäden decken, wenn Ihr Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.

Um den Sachschaden, der durch eigenverschuldete Unfälle verursacht wird, abzudecken, gibt es Vollkaskoversicherungen. Diese decken bei selbst verursachten Unfällen nicht nur den Schaden am gegnerischen Fahrzeug, sondern -zumeist mit einem Selbstbehalt -auch den Sachschaden am eigenen Auto. Nicht umfasst sind durch die Vollkaskoversicherung aber unfallbedingte Verletzungen des Fahrzeuglenkers: In jenem Fall also, in dem Sie einen Verkehrsunfall verursachen und selbst bei diesem Unfall als Fahrzeuglenker verletzt werden, bietet Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung - und auch die Vollkaskoversicherung - keinen Schutz für die Schäden, die Ihnen durch Ihre eigene Verletzung entstehen. Diese Lücke soll die Lenkerschutzversicherung abdecken.

Im Wesentlichen stellt eine Lenkerschutzversicherung den infolge eines Unfalls selbst verletzten Fahrer so, als habe ihn der Unfallgegner geschädigt. Die Versicherung entschädigt für den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers so, als ob er als Kfz-Haftpflichtversicherer für diesen Schaden einzutreten hätte -also als ob der Unfallgegner den Schaden verursacht hätte.

Versichert sind typischerweise Personenschäden des Fahrers, die infolge eines Unfalls beim Lenken des versicherten Fahrzeugs auftreten. Die Verletzungen können aber auch gedeckt sein, wenn sie erst nach einem Unfall beim Aussteigen aus dem verunfallten Auto entstehen. Durch eine Lenkerschutzversicherung schließen Sie somit jene Deckungslücke, die für den Fahrer eines Kfz für seine eigenen unfallbedingten Verletzungen entsteht, wenn er selbst einen Verkehrsunfall verursacht hat.

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