"Ich muss zunächst den Akt studieren, mir einen Überblick über den doch komplexen Sachverhalt verschaffen und mir ein Bild von ihrer Persönlichkeit machen", meinte Tomanek. Zu den inkriminierten Verbrechen könne er daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht Stellung beziehen.
Fest steht, dass ein Psychiater abklären wird, ob die 32-Jährige an einer Krankheit oder seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades leidet und zum Zeitpunkt der ihr angelasteten Bluttaten überhaupt zurechnungsfähig war. "Die Bestellung eines Gutachters ist bereits mit der Staatsanwaltschaft vereinbart worden", sagte Tomanek. Bis zum Vorliegen der Expertise dürften "einige Wochen" vergehen, vermutete der Verteidiger.