Schüler spielten
"Die Welle" nach

Jugendliche schlüpften in die Rolle von SS-Männern und Juden - Ermahnung mit Vermerk im Strafregister

Schüler einer Neuen Mittelschule im Bezirk Neusiedl am See hatten im März des Vorjahres das Experiment aus dem Buch "Die Welle" nachgespielt. Die Bezirkshauptmannschaft hat nun gegen fünf Jugendliche eine Ermahnung ausgesprochen, bestätigte die Behörde am Mittwoch einen Bericht der Tageszeitung "Kurier" (Burgenland-Ausgabe). Gegen die Schüler war zunächst wegen Wiederbetätigung ermittelt worden.

von Bild Zaun © Bild: iStockphoto

Das 1967 erschienene Buch "Die Welle" beschreibt ein Experiment an einer High School, das den Aufstieg totalitaristischer Ideologie nachstellt und aus dem Ruder läuft. Inspiriert von der Verfilmung, schlüpften einige der burgenländischen Schüler in die Rolle von SS-Soldaten, die andere, welche die Rolle von Juden einnahmen, beschimpften und einsperrten. Mitschüler der fünf Jugendlichen hatten Lehrer auf die Vorkommnisse hingewiesen, die daraufhin Anzeige erstatteten.

Ermittlungen wegen Wiederbetätigung eingestellt

Die gegen die Schüler eingeleiteten Ermittlungen des Verfassungsschutzes wegen NS-Wiederbetätigung wurden eingestellt, woraufhin die Bezirkshauptmannschaft über sie eine Strafe von 218 Euro verhängte, die nun jedoch nicht mehr aktuell sei, wie es seitens der Behörde hieß.

Ermahnung ausgesprochen

"Eine Ermahnung wird ausgesprochen, wenn geringfügige Folgen und Schäden bestehen", sagte die Bezirkshauptfrau Birgit Lentsch am Mittwoch zur APA. Es gebe keine rechtliche Strafe, lediglich den Vermerk. Mit dieser Ermahnung sind die Jugendlichen fünf Jahre lang im Verwaltungsstrafregister gespeichert.

Ermahnung kann negative Folgen haben

Der Rechtsanwalt Andreas Schweitzer erklärte gegenüber dem "Kurier", dass die Ermahnung negative Folgen für die berufliche Laufbahn und mögliche weitere Strafverfahren haben könne. Besonders die Jobchancen im öffentlichen Dienst seien behindert.

"In Österreich gilt das Doppelbestrafungsverbot", sagte Schweitzer, niemand dürfe für ein Delikt zweimal bestraft werden. Er erläuterte, dass das Verfahren nicht wieder eröffnet werden dürfe, da es bereits einmal eingestellt worden sei. Lentsch hingegen wies darauf hin, dass die Jugendlichen bisher noch nicht bestraft worden seien. Einer Anfechtung durch den Anwalt sieht sie gelassen entgegen: "Das ist sein gutes Recht", sagte sie.

Kommentare