Keine Ruhe für Berlusconi: Italienischer
Ex-Premier wird wieder vor Gericht gestellt

Kassationsgericht ordnete Korruptionsverfahren an

Das Mailänder Berufungsgericht hatte im vergangenen April beschlossen, den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berlusconis abzulehnen. Dieser Beschluss war auf Grund des von der damaligen Mitte-Rechts-Regierung beschlossenen "Pecorella-Gesetzes" ergriffen worden, demnach die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegen kann, wenn ein Angeklagter erstinstanzlich freigesprochen wurde.

Das so genannte Pecorella-Gesetz wurde vor wenigen Wochen als verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz widerspreche Artikel 111 der italienischen Verfassung, der die Gleichberechtigung von Anklage und Verteidigung bei einem Prozess vorsieht, urteilten die Verfassungsrichter, die das Gesetz vor einigen Tagen für ungültig erklärt hatten. Das Gesetz galt als eines der vielen zu Gunsten Berlusconis maßgeschneiderten Gesetze.

Nach einem dreijährigen Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption war Berlusconi 2004 von einem Mailänder Gericht von diesem Vorwurf freigesprochen worden. Im Verfahren gegen den Medienmagnaten ging es um den in den 80er Jahren noch staatlichen Lebensmittelkonzern SME, den der Industrielle Carlo De Benedetti 1985 von der Staatsholding IRI kaufen wollte. Während der damalige IRI-Präsident und jetzige Premierminister Romano Prodi schon mit De Benedetti handelseinig gewesen sein soll, hatte der damalige sozialistische Ministerpräsident Bettino Craxi angeblich seinen Freund und Verbündeten Berlusconi gebeten, mit einem höheren Gebot für SME den Verkauf zu verzögern und zu verhindern.

(apa/red)