Kassenreform - WGKK warnt
vor Mehrbelastungen für KMU

Prüfungen künftig laut Kassenangaben aufwendiger, aber weniger effizient

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Kritisiert wird vor allem die im Entwurf vorgesehene Zusammenführung der Prüforganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung. Die "Gemeinschaftliche Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben" ("GPLA-Prüfungen") werde es nicht mehr in dieser Form geben. Inklusive dem sogenannten Erhebungsdienst - der sich um Einzelfälle kümmert - werden österreichweit mehr als 300 Personen aus der Sozialversicherung Richtung Finanz wechseln. Diese sei aber bei Prüfungen deutlich weniger effizient, beteuerte Reischl, die nun Mindereinnahmen befürchtet. Das lasse sich auch durch Zahlen belegen, hieß es.

Außerdem würden bei Prüfungen der Finanz nur die vergangenen drei Jahre betrachtet, bei den GPLA-Erhebungen aber fünf Jahre. Sei ein Arbeitnehmer länger zu Bedingungen entlohnt worden, die nicht seinen Ansprüchen entsprechen, werde er künftig nur für einen kürzeren Zeitraum entschädigt, befürchtet man in der Wiener Kasse. Deutliche Nachteile etwa beim Pensionsbezug könnten die Folge sein.

Zudem müsse die Krankenkasse für die Ergebnisse der Prüfungen künftig Entgelt an die Finanz zahlen - obwohl man die der Finanz zugeteilten Prüfer ja selbst bereitstelle. "Für uns wird's teurer", mokierte sich Reischl über die befürchteten zusätzlichen Verwaltungskosten. Diese eigentlich zu reduzieren - und "Pfründe" zu beseitigen - war von der Regierung als eines der Motive für die Zusammenlegung der Krankenkassen genannt worden.

Die Auswirkungen sind laut der Wiener Kasse auch für Unternehmer massiv. Auch diesen drohe deutlich mehr Bürokratie, hieß es. Die inzwischen etablierte Form der gemeinsamen Prüfung werde konterkariert. Aus dem Gesetzesentwurf lässt sich laut WGKK schließen, dass für Bescheide, die im Rahmen einer Prüfung ausgestellt werden, die neue Österreichische Gebietskrankenkasse zuständig ist. Das bedeute eine neuerliche Prüfung der Firma. "Da wird die Bürokratie nur so wuchern", prophezeite Reischl. Betroffen seien vor allem Klein- und Mittelbetriebe.

Denn große Konzerne würden dies meist über den Anwalt abwickeln. Kleinere Betriebe würden dazu hingegen oft einen Steuerberater engagieren - und das nun doppelt, was deutliche Mehrkosten zur Folge hätte, befürchtet jedenfalls die Wiener Kassenvertreterin.

Einschränkungen drohen demnach auch bei den sogenannten Erhebungen. Dabei werde Einzelfällen nachgegangen - etwa wenn Betroffene beim Arzt feststellen müssen, dass sie von ihrem Arbeitgeber gar nicht angemeldet wurden. Jährlich würden sich rund 13.000 Versicherte mit derartigen Anliegen allein an die WGKK wenden, hieß es heute. Bei solchen Fällen würden die Firmen sofort kontaktiert. Bestätigt sich der Verdacht, stünden Nachzahlungen ins Haus.

Künftig sei der Erhebungsdienst ebenfalls bei der Finanzbehörde angesiedelt, an die sich die Kasse wenden müsse - nach einem komplexen Verfahren, wie Thomas Svinger, der stellvertretende Leiter der Abteilung Beitragsprüfung in der WGKK ausführte. Denn wenn sich das Unternehmen weigere, nachzuzahlen, müsse die ÖGK einen abweisenden Bescheid erlassen. Gegen den muss wiederum die betroffene Person Beschwerde erheben. Im Rechtsmittelverfahren könne dann erst der Erhebungsdienst tätig werden. Betroffene müssten somit mit massiven Verzögerungen rechnen.

Auch der Gang zum VfGH wurde angekündigt. Denn: "Das Gesetz ist als solches verfassungswidrig", versicherte Herbert Choholka, der Abteilungsleiter für Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen im Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Laut WGKK wird mit dem Entwurf eine "Verfassungsgrenze" überschritten. Denn Selbstverwaltung würde Finanzautonomie bedeuten, zu der auch die Kontrolle der eingesetzten Mittel nötig sei - was künftig aber nicht mehr in der bisherigen Form garantiert werden könne.

Choholka versicherte zudem, dass die Kontrollen bisher außerordentlich effizient seien. Das habe auch der Rechnungshof bereits klargestellt.

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