Klage gegen Republik

Wegen Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien zu Hausdurchsuchungen

von KArl-Heinz Grasser im Portrait. © Bild: Format Ehm Ian

Die Klage richtet sich gegen den Bund, der in solchen Fällen durch die Finanzprokuratur vertreten wird. Verhandelt werde am Montag, 11. Februar, um 9 Uhr am Landesgericht, sagte Grassers Rechtsanwalt Michael Rami zur APA. Grasser selber werde am ersten Tag nicht zu Gericht kommen, ob er später geladen werde sei noch ungewiss. Zunächst gehe es nur um die grundsätzliche Feststellung einer Haftung der Republik. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes sei noch offen. Das Morgenjournal des ORF-Radio hatte heute von der Klage berichtet.

Stein des Anstoßes ist eine Aussendung der Anklagebehörde: Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien hatte am 26. Mai 2011 eine Presseaussendung über laufende Hausdurchsuchungen bei Grasser veröffentlicht. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte daraufhin eine Anzeige eingebracht, dass diese Medienmitteilung "Amtsmissbrauch" darstelle.

Staatsanwaltschaft wollte Spekulationen vermeiden

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte die Ermittlungen gegen den damaligen Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Die Innsbrucker hatten die Einstellung u.a. damit begründet, dass die Wiener Pressestelle "aus sachlichen Erwägungen aufgrund einer Interessensabwägung" zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Informationen und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung gehandelt habe. Diese Interessensabwägung erfolgte demnach vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien "aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen". Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Öffentlichkeit ohnehin von den Hausdurchsuchungen Kenntnis erlangen hätte. Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Privatisierung von Bundeswohnungen (Buwog) in Grassers Amtszeit ermittelt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser in subjektiven Rechten verletzt

Im Rechtsstreit um die Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Wien zu einer bei Grasser laufenden Hausdurchsuchung hat das Landesgericht für Strafsachen Wien festgestellt, dass der Ex-Finanzminister durch die Herausgabe der Pressemitteilung in seinen subjektiven Rechten als Beschuldigter in der gegen ihn anhängigen Strafsache verletzt worden ist. "Die Herausgabe der Pressemitteilung am 26. Mai 2011 um 9.34 Uhr durch die Staatsanwaltschaft Wien verletzte die subjektiven Rechte des Beschuldigten Mag. Karl-Heinz Grasser", heißt es in dem Beschluss des Landesgerichts vom 18. April 2012.

Das Ermittlungsverfahren sei - im Gegensatz zum Hauptverfahren - nicht öffentlich. "Die Erwägungen der Staatsanwaltschaft Wien, bei dem derzeit medienträchtigsten Verfahren etwaigen Spekulationen und Bevorzugungen von einzelnen Medien durch die Herausgabe der Pressemitteilung entgegenzuwirken, stehen daher mit dem Gesetz nicht im Einklang", heißt es in dem Beschluss.

Der Beschluss sei rechtskräftig, sagte Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Auf diesen Beschluss stütze sich die Zivilklage gegen die Republik Österreich, die am nächsten Montag erstmals verhandelt wird.

Kommentare

Die Justizposse mit KHG geht also in die nächste Runde. Ich kanns schon langsam nicht mehr lesen. Ich hoffe nur, daß dieser Versuch daneben geht. Man sollte sich jetzt mal um das eigentliche Verfahren kümmern, das von KHG im Rahmen seiner Rechte als Beschuldigter nach allen Regeln der Kunst sabottiert, boykottiert und verzögert wird.

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