Kampf um Volksanwaltschaft: FPÖ schickt
nun einen eigenen Kandidaten ins Rennen

Duell mit Grünen um Posten des dritten Volksanwalts Strache nennt keine Namen: Macht Kabas weiter?

Kampf um Volksanwaltschaft: FPÖ schickt
nun einen eigenen Kandidaten ins Rennen

Barbara Rosenkranz, Peter Fichtenbauer, Martin Graf oder auch der derzeitige Volksanwalt Hilmar Kabas - FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kann sich etliche Namen aus seiner Partei für die Volksanwaltschaft vorstellen. Entscheiden soll der Parteivorstand am 18. April. Zumindest die Motivation für die Nominierung ist klar: Die Ablehnung gegenüber der Grünen Kandidatin Stoisits. Das wichtige Amt des Volksanwaltes dürfe nicht durch eine "Fremdenanwältin" zu einem "Asylberatungszentrum" umgewandelt werden, meint Strache.

Auch das BZÖ sieht das kaum anders, weswegen Obmann Peter Westenthaler der FPÖ mit Partik-Pable eine "Denksportaufgabe mit in die Osterferien" mitgegeben hat. Seine Rechnung: Nur die ehemalige Richterin und langjährige Justizsprecherin habe Chancen, die Stimmen gegen links zu bündeln. Zünglein an der Waage könnten die sieben orangen Abgeordneten sein. Neue orange-blaue Harmonie bedeute dies aber nicht: "Mir geht es um die Sache", so Westenthaler. Das Amt gehöre dorthin, wo es hingehört: "Nämlich rechts der Mitte".

Empörung bei Grünen
Empört über diese Kampfansage haben sich die Grünen gezeigt. Für Bundesparteisekretär Lothar Lockl ist diese "völlig unappetitlich". Stoisits sei eine der profiliertesten Menschenrechts- und Minderheitenpolitikerinnen in Österreich. ÖVP-Vize-Klubchef Günter Stummvoll widersprach auch Strache, aus der ÖVP kenne er derzeit keine "positiven Signale" für einen blauen Kandidaten. Aber auch sonst wollte er sich nicht festlegen: "Mir fehlt jede Fantasie."

Aus dem Büro von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer gab es zumindest grünes Licht für eine Nominierung aus dem Dritten Lager. Ein Rechtsgutachten besage, dass sowohl Grüne als auch FPÖ auf Grund ihrer Mandatsgleichheit einen Kandidaten für die Volksanwaltschaft nominieren können. Grund für die Sondersituation sei eine Gesetzeslücke, die offen lässt, welcher Partei bei Mandatsgleichstand das Nominierungsrecht zukommt.

(apa/red)