Kärntnerin erhielt bedingte Haftstrafe wegen Wiederbetätigung

Hatte auf ihrer Facebook-Seite Inhalte gepostet, die den NS-Völkermord leugneten - Urteil ist nicht rechtskräftig

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Die Angeklagte hatte sich schuldig bekannt. "Ich hab's gemacht", sagte sie in der Einvernahme durch die Vorsitzende des Schwurgerichts, Richterin Michaela Sanin. Aber sie habe sich nichts dabei gedacht. Sie habe vorher nicht gewusst, dass es Internetkriminalität gebe. Wäre es ihr bekannt gewesen wäre, hätte sie das nie getan, erklärte sie. Das sei ein Fehler gewesen und es tue ihr sehr leid. Die Frau war bereits vorher wegen ähnlicher Inhalte gesperrt worden.

Die Angeklagte platzierte auf ihrer Facebook-Seite im Juni 2017 YouTube-Videos und Fotos mit Kommentaren, wie der "KZ-Lüge" und "Lüge über die angeblich Ermordeten" sowie antisemitischen Inhalten. Sie habe die Beiträge gar nicht angesehen, sondern nur weitergeleitet. Alles sei ein Missverständnis. "Ein Missverständnis - sechsmal hintereinander?", fragte die beisitzende Richterin Ute Lambauer.

Ein Facebook-Freund habe sie dazu überredet, antwortete die Angeklagte. Mit den NS-Gräueln habe sie sich erst hinterher intensiv beschäftigt und wisse, dass Menschen in den Konzentrationslagern ermordet wurden. Sie wolle in Zukunft nie mehr wieder etwas mit dieser Thematik zu tun haben, sagte die Frau, die während der ganzen Verhandlung weinte.

Staatsanwältin Marina Murko glaubte der Angeklagten nicht, dass sie keine Ahnung von den von ihr geteilten Inhalten gehabt habe, zumal sie bereits zuvor wegen ähnlicher Postings gesperrt worden war. Ebenso wenig nehme sie der Angeklagten ab, dass diese die darunter stehenden Kommentare nicht gelesen habe, erklärte Murko und verwies bei der Strafbemessung auch auf die Generalprävention in dieser Frage. So sollten andere Menschen vor der Leugnung des Holocausts abgeschreckt werden.

Verteidiger Karl Komann gab in seinem Plädoyer zu bedenken, wie viel Müll im Internet angeschwemmt werde. Der eine schaue sich das genau an, der andere weniger. Ein anderer User habe versucht, seine Mandantin mit seinem Gedankengut zu infiltrieren und sie habe die Inhalte bereitwillig geteilt, "einfach um bei Facebook präsent zu sein", erklärte der Verteidiger und bat um eine milde Strafe.

Zur Strafbemessung erklärte Sanin, erschwerend sei die Wiederholung der Straftat durch sechs Postings zu werten gewesen. Mildernd habe sich die bisherige Unbescholtenheit und das reumütiges Geständnis - "sofern man dies als Geständnis sieht" - ausgewirkt. Der Verteidiger meldete Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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