Kärntner Ex-Politiker Dobernig
erneut wegen Untreue verurteilt

Ein Monat bedingte Haft als Zusatzstrafe

Wahlkampfgeschenke, die er vom Land Kärnten bezahlen ließ, haben dem freiheitlichen Ex-Politiker Harald Dobernig am Freitag am Landesgericht Klagenfurt seinen dritten Schuldspruch wegen Untreue eingebracht. Richter Uwe Dumpelnik verurteilte ihn zu einem Monat bedingter Haft als Zusatzstrafe. Außerdem muss er dem Land den Schaden von rund 26.000 Euro ersetzen.

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Gericht - Kärntner Ex-Politiker Dobernig
erneut wegen Untreue verurteilt

Dobernig war nach dem Tod von Landeshauptmann Jörg Haider im Jahr 2008 von dessen Büroleiter zum Landesrat für Finanzen aufgestiegen. Als solcher erteilte er im Landtagswahlkampf 2009 den Auftrag, eine Rechnung über rund 26.000 Euro zu bezahlen. Diese Rechnung sei allerdings manipuliert worden, sagte Konrad Kmetic von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie sei umgeschrieben worden, sodass der Empfänger das Land Kärnten wurde und als Gegenstand statt 3.000 "Kärnten Schals aus Baumwolle" eine Pauschale für Präsentationsmaterial aufschien. Gefertigt wurden die Schals von einer türkischen Firma um 1,09 Euro netto pro Stück, so der Richter.

Dobernig: "Ich war der Letztverantwortliche"

"Es passt einfach ein Mosaiksteinchen zum anderen", sagte der Ankläger. Die schlechte finanzielle Lage des damaligen BZÖ im Wahlkampf, ein "ominöser" Vermerk im Budgetentwurf, der darauf hinweist, dass geplant war, Kosten vom Land übernehmen zu lassen. Dobernig sagte in der Verhandlung, er wolle Verantwortung übernehmen, den Schaden werde er zurückzahlen. "Einen Tatplan hat es nicht gegeben, aber ich war der Letztverantwortliche." Dass es kein planmäßiges Vorgehen gehabt habe, glaubte ihm Kmetic nicht: "Da hab ich eine andere Auffassung." Zu der Werbeagentur "Ideenschmiede", die damals involviert war, läuft in anderem Zusammenhang noch ein Verfahren bei der WKStA.

Verteidiger Leopold Wagner zeichnete in seinem Plädoyer das Bild eines jungen Überfliegers. Dobernig habe sein Studium mit 23 Jahren abgeschlossen und sei schnell Haiders Büroleiter geworden, er sei ein "sehr gebildeter und kluger junger Mann" gewesen, der schon mit 28 Jahren Landesrat wurde. Er sei im damaligen System sozialisiert worden, Tätigkeiten, die "mit allgemeinen Arbeitsverhältnissen" vergleichbar gewesen wären, hätten ihm gefehlt. Und die Strippenzieher seien ohnehin andere in der Partei gewesen. Sein Mandant sei aber "zumindest dabeigestanden und hat sich gegen die Dinge nicht gewehrt".

Urteil nicht rechtskräftig

Richter Dumpelnik erklärte in der Urteilsbegründung, dass Dobernig durch die Tat gegen die geltenden Grundsätze verstoßen und seine Amtsstellung ausgenützt habe. Darum erhöhe sich der Strafrahmen von drei Jahren um die Hälfte. Bei seinen beiden Vorverurteilungen - in der Causa Birnbacher und im Zusammenhang mit der BZÖ-Wahlbröschüre - habe Dobernig 28 Monate Haft, acht davon unbedingt, ausgefasst, der Untreueschaden bisher beläuft sich auf rund insgesamt sechs Millionen Euro. Insgesamt wären für alle Vorwürfe zusammen 30 Monate angemessen. Wegen der langen Verfahrensdauer zog der Richter einen Monat ab und kam so auf den einen Monat bedingt als Zusatzstrafe.

Als mildernd wurde das Geständnis gewertet, dass Dobernig 2009 unbescholten war und sich seither wohlverhalten habe. Ein Absehen von einer Zusatzstrafe wie vom Verteidiger gewünscht, sei nicht möglich gewesen, erklärte der Richter. "Ein bloßes Absehen hätte generalpräventiv vielleicht eine verfehlte Wirkung gehabt." Für welchen Zeitraum Zinsen auf den Schaden anfallen, war zwischen den Parteien strittig. Dumpelnik verwies sie in dieser Frage auf den Zivilrechtsweg.

Verteidiger Wagner erklärte angesichts des Urteils Rechtsmittelverzicht. Staatsanwalt Kmetic gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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