Westenthaler: Strafreduktion,
aber keine Fußfessel

Förder-Million an Bundesliga: 24 Monate teilbedingte Haft für 50-Jährigen

Peter Westenthaler muss zumindest für vier Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden.

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Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sechs Monate der ursprünglich über ihn verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.

Ausschluss der Fußfessel

Der bereits vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht von insgesamt 24 Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.

Strafnachlass wegen Verfahrensdauer

Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG nicht infrage, weil Westenthaler seine "exponierte Führungsposition" als langjähriger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen, wie der Senatsvorsitzende Anton Baumgartner darlegte.

»Peter Westenthaler ist durch die Hölle gegangen«

Nachdem der Oberste Gerichtshof im vergangenen Oktober den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue bestätigt hatte, machten sich Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik und Ernst Schillhammer nun für einen deutlichen Strafnachlass stark. Sein Mandant sei in den vergangenen Jahren "durch die Hölle gegangen", sagte Kralik. Der Anwalt hob hervor, dass sich Westenthaler nachweislich nicht selbst bereichert und auch keine strafbaren Handlungen geplant habe. Von einer kriminellen Energie könne keine Rede sein.

Westenthaler: "Meine Existenz ist vernichtet"

Peter Westenthaler nutzte seinen Auftritt im Justizpalast, um eine bittere Bilanz des justiziellen Vorgehens zu ziehen. Dieses habe "mein Berufsleben de facto zerstört". Er werde nie wieder ein politisches Amt oder eine Führungsposition in der Privatwirtschaft ausüben können: "Nicht mal im mittleren Management."

»Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet. «

"Meine wirtschaftliche Existenz ist vernichtet. Das Ersparte ist weg, das man sich bis zum 50. Lebensjahr auf die Seite geräumt haben sollte", verriet Westenthaler. Das Verfahren habe ihn 250.000 Euro gekostet, "die ich nicht habe und wo ich nicht weiß, wie ich das bezahlen soll". Dabei habe er der Bundesliga nur helfen wollen: "Mir war damals nicht bewusst, dass ich etwas Rechtswidriges mache." Drei Monate, nachdem er eine Immobilienfirma gegründet hatte, sei gegen ihn Anklage erhoben worden: "Man wird titelseitig an den Pranger gestellt. Eine brutale mediale Vorverurteilung." Er habe keinen einzigen Auftrag mehr erhalten, zwei Kunden hätten bestehende Aufträge storniert: "Ich habe 14 Monate ohne einen Cent an Einkommen erleben müssen." Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens habe sich "Tag und Nacht ein nicht enden wollender Druck eingeschlichen".

Schwester "ausgelöst durch das Verfahren" gestorben

Seine Schwester sei schließlich "ausgelöst durch das Verfahren" gestorben, meinte Westenthaler. Ein ungünstig verlaufener Verhandlungstag habe diese "leider zu viel aufgeregt. Sie hat einen Infarkt erlitten und ist in meinen Armen gestorben".

Verfahrensgegenständlich waren einerseits eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, die zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfes der Orangen im Herbst desselben Jahres gedacht war. Zum anderen ging es um die missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Subvention von einer Million Euro an die Bundesliga. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt. Westenthaler - damals Bundesliga-Vorstand - und sein Co-Vorstand Thomas K. sollen die Million vereinbarungswidrig verwendet haben, indem sie damit eine für die Bundesliga Existenz bedrohende Drittschuldnerklage mittels eines außergerichtlichen Vergleichs aus der Welt schafften.

»In Wahrheit ist mein Leben ruiniert, ganz egal, wie Sie hier entscheiden«

Auch Thomas K. wurde in dieser Sache wegen schweren Betrugs verurteilt. Ihm sah das Oberlandesgericht (OLG) wegen der langen Verfahrensdauer ebenfalls sechs Monate nach. Damit blieb es am Ende für ihn bei einem Jahr bedingter Haft. "Alles andere als ein Freispruch nützt mir nichts. In Wahrheit ist mein Leben ruiniert, ganz egal, wie Sie hier entscheiden", hatte K. in seiner Schlusserklärung dem Senat mit in die Beratung mitgegeben. Mit der rechtskräftigen Verurteilung als Betrüger gebe es für ihn keine vernünftige berufliche Perspektive: "Ich ende als Hilfsarbeiter. Mit einer akademischen Ausbildung."