Justiz lehnte Meinl-Anklage
zu Sachdividende ab

Staatsanwaltschaft wollte anklagen, Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium dagegen

Die Causa Meinl ist um eine Facette reicher: Die Staatsanwaltschaft Wien wollte erneut Anklage wegen einer 212 Mio. Euro schweren Dividendenausschüttung erheben - Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium und Weisungsrat stellten sich dagegen. Aus dem Schneider sind der Banker Julius Meinl und Co. aber noch nicht, die Ermittlungen wegen Anlegerbetrugs laufen weiter.

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Banken - Justiz lehnte Meinl-Anklage
zu Sachdividende ab

"Die Oberstaatsanwaltschaft Wien kam bei Prüfung des Anklagevorhabens zu dem vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ausdrücklich gebilligten Ergebnis, dass der Vorwurf der Untreue nicht auf die unterbliebene Dotierung einer freien Gewinnrücklage gestützt werden kann, weil diese bei einer Aktiengesellschaft im freien Ermessen des Vorstandes liegt", teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Der Weisungsrat habe dagegen keinen Einwand erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte wegen der Sachdividende bereits Ende Dezember 2014 eine 40-seitige Anklageschrift zugestellt, blitzte aber beim Oberlandesgericht Wien ab und wurde mit ergänzenden Ermittlungen beauftragt. Nun wollte die Staatsanwaltschaft Wien Meinl, Peter Weinzierl und weitere Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates der Meinl Bank erneut anklagen, wobei nunmehr nur noch das Unterbleiben der Bildung ausreichender freier Rücklagen in Höhe von zumindest 20 Mio. Euro inkriminiert wurde. Der überarbeitete Entwurf der Anklageschrift wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Einvernehmen mit dem Justizministerium jedoch abgelehnt.

Worum ging es bei der Sachdividende?

Worum ist es bei der Sachdividende gegangen? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien befassten sich mit der Dividendenausschüttung der Meinl Bank in Höhe von 212 Millionen Euro Anfang 2009, an die Far East, die Mehrheitsaktionärin der Bank, hinter der Julius Meinl stehen soll. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte hier ursprünglich den Verdacht der Untreue und betrügerischen Krida geortet: Die Bankverantwortlichen hätten eine unzulässige Gewinnausschüttung beschlossen, weil lediglich 10 Mio. Euro an Rückstellungen für Prozessrisiken gebildet wurden, obwohl wegen des Meinl-European-Land-Skandals potenzielle Haftungsrisiken von zumindest 250 Mio. Euro bestanden hätten.

Staatsanwaltschaft ermittelt noch wegen Anlegerbetrugs

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl noch wegen Anlegerbetrugs. Dieses Ermittlungsverfahren laufe weiter, sagte der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, zur APA. Hier seien noch ergänzende Vernehmungen, Schadenberechnungen und Gutachten von Sachverständigen ausständig. Es geht um den gewerbsmäßigen schweren Betrug zum Nachteil von Anlegern im Zusammenhang mit Zertifikaten der Meinl European Land, bei der Zigtausende Österreicher Geld verloren haben. Den Beschuldigen wird vorgeworfen, Anleger mit irreführender Werbung getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.

Causa Meinl beschäftigt Justiz seit einem Jahrzent

Die Causa Meinl beschäftigt die Justiz mittlerweile seit rund einem Jahrzehnt. Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen die Zahlung einer 100 Mio. Euro schweren Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet, 2016 dann auch die übrigen 10 Mio. Euro.

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