Akademikerball-Prozess: 6 Monate
bedingt für zweiten Demonstranten

Laut Gerichtsurteil keine absichtliche schwere Körperverletzung gegen Polizistin

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Justiz - Akademikerball-Prozess: 6 Monate
bedingt für zweiten Demonstranten

Der Schöffensenat verwarf allerdings den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Landfriedensbruch. Dafür, dass der Angeklagte wissentlich an einer Zusammenrottung einer größeren, auf Gewalt ausgerichteten Menschenmenge teilgenommen hätte, gebe es "überhaupt keine Anhaltspunkte", stellte der vorsitzende Richter Andreas Böhm fest. Böhm verwies auf Aussagen zeugenschaftlich vernommener Polizisten, denen zufolge bei den Gewalttätigkeiten vor dem Burgtheater am 24. Jänner 2014 zehn bis 15 Demonstranten aggressiv gegen Beamte vorgegangen waren. Am 17. Mai sollen 20 bis 30 gewaltbereite Manifestanten und damit bei weitem nicht die 100 die Polizei attackiert haben, die für einen Schuldspruch in diesem Anklagepunkt erforderlich gewesen wären.

Einen Freispruch gab es auch vom Vorwurf, der Angeklagte habe bei seiner Festnahme am 4. Juni versucht, einem WEGA-Beamten seine Fahnenstangen in den Unterleib zu stoßen. Die angebliche versuchte absichtliche schwere Körperverletzung war auf einem Polizeivideo nicht ersichtlich, so dass das Gericht im Zweifel zugunsten Angeklagten entschied.

Vorgehen gegen Polizistin bleibt "hängen"

"Hängen" blieb der 43-Jährige jedoch mit seinem gewalttätigen Vorgehen gegen eine junge Polizistin, der er bei der Anti-Akademikerball-Kundgebung vor dem Burgtheater mit einer Fahnenstange mehrere Schläge versetzt und eine Prellung am rechten Unterarm zugefügt hatte. Er habe "reflexartig" drei Mal auf die Sperrkette der Polizei eingeschlagen, hatte der Mann in seiner Einvernahme zugegeben. Grund: Die Polizei habe zuvor Pfefferspray eingesetzt. Er sei deswegen "aufgeregt" gewesen: "Das Ganze war nicht absichtlich. Ich wollte nur eine Reaktion zeigen." Es tue ihm leid, versicherte er, um die Schadenersatzforderungen der gebürtigen Steirerin, die mit ihrer Einheit eigens nach Wien abkommandiert worden war, anzuerkennen. Die Bezahlung des symbolischen Schmerzengeldes übernahm Verteidigerin Nadja Lorenz, die der Beamtin drei 100 Euro-Scheine überreichte.

Nach den Hieben war der Mann geflüchtet, um am 17. Mai an einer gegen den Aufmarsch der Identitären gerichteten Demonstration der "Offensive gegen Rechts" teilzunehmen. Dabei schleuderte er Steine gegen namentlich nicht mehr feststellbare Polizisten und machte wiederum von seinen Stangen Gebrauch, um - wie er erklärte - Polizisten an der Festnahme anderer Demonstranten zu hindern.

Milderes Strafmaß im Vergleich zu Josef S.

Der Schuldspruch wegen vollendeter und versuchter schwerer Körperverletzung sowie versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt ist nicht rechtskräftig. Der 43-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gab allerdings vorerst keine Erklärung ab. Der Mann, der sich seit zweieinhalb Monaten in U-Haft befunden hatte, wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Er war der zweite Teilnehmer an der Anti-Akademikerball-Demonstration, der sich nach den Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt vor Gericht verantworten musste. Ein 23 Jahre alter Student aus Jena war vor knapp einem Monat zu einem Jahr Haft - davon immerhin vier Monate unbedingt - verurteilt worden. Der junge Deutsche war nicht nur wegen versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung, sondern auch wegen Landfriedensbruchs schuldig erkannt worden.

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