Der Streitwert beträgt 68.000 Euro. "Das Gesamtausmaß wird weitaus höher sein", vermutete Gudenus' Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko jedoch. Dem Anwalt, der hinter der Entstehung des Videos stehen soll, wirft Gudenus Täuschung, Missbrauch von Abhörgeräten und den Missbrauch seiner Anwaltsstellung vor.
Erstes Treffen in Wiener Hotel
In der Anklageschrift wird unter anderem die Anbahnung zwischen Gudenus und der vermeintlichen Oligarchennichte skizziert. Das erste Treffen fand im Grand Hotel in Wien statt, wo die Frau mit Leibwächtern auftrat. Daraufhin gab es offenbar eine Besichtigung von einem Grundstück von Gudenus und ein weiteres Treffen in einem Restaurant. Das vierte Treffen fand bereits auf Ibiza statt - mit dem damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.
Was die beiden für ein privates vertrauliches Gespräch hielten, sei geheim gefilmt worden, hieß es von Gudenus' Anwalt Schimanko. "Mein Mandant ist Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte und wir ergreifen jetzt alle rechtlichen Maßnahmen, dass von dem bereits hergestellten Ibiza-Video nichts mehr gezeigt wird", sagte dieser.
Passend zum Thema: Ibiza-Video - Gudenus war kein Lockvogel
Weiters sieht Gudenus auch eine Gewinnabsicht, wie aus der Klage hervorgeht: "Mehrfach verkaufte er dieses Video mit hohem Gewinn an verschiedene Erwerber." Zur Schuldfrage von Gudenus selbst meinte Schimanko, dass sein Mandant "nur eine Übersetzungstätigkeit" geleistet habe. Gudenus habe lediglich die Aussagen Straches und der Oligarchennichte übersetzt.
Schadensersatz gefordert
Das Video soll künftig nicht mehr gezeigt werden dürfen, so die Forderung in der eingebrachten Klage. Darüber hinaus will Gudenus auch eine einstweilige Verfügung erwirken, ebenso wie die Bekanntgabe, wer das Video gekauft hat. Außerdem fordert der Ex-FPÖ-Klubchef Schadensersatz.