10 Fragen
zur Arbeitszeit

Mit viel Glück gibt es bald ein neues Arbeitszeitgesetz, das die Bedürfnisse von Beschäftigten und Unternehmen abdeckt. Doch was gilt bis dahin?

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Job - 10 Fragen
zur Arbeitszeit

1. Darf man nicht schon jetzt zwölf Stunden arbeiten?

Das ist richtig. Das Arbeitszeitgesetz sagt, dass bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfs zwölf Stunden täglich (bei 60 pro Woche) zulässig sind. Und zwar 24 Wochen pro Jahr (acht Wochen davon durchgehend).

2. Also sind zehn Stunden am Tag durchaus üblich?

Eigentlich nicht. Zehn Stunden am Tag ist die gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegte Höchstarbeitszeit. Sie ist außerdem auf 50 Stunden pro Woche beschränkt.

3. Was bedeutet dann Normalarbeitszeit?

Diese ist individuell vereinbar. Die Normalarbeitszeit kann sowohl die gesetzliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden pro Woche), die kollektivvertragliche Arbeitszeit (unterschiedlich geregelt: von 35,5 bis 40 Stunden) oder auch die einzelvertraglich vereinbarte Arbeitszeit (etwa Teilzeit im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche) sein.

4. Ab wann werden Überstundenzuschläge gezahlt?

Das richtet sich nach dem Gesetz. Dieses sieht eine Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich vor. Alles, was darüber liegt, wird mit einem Zuschlag mit dem Faktor 1,5 (werktags) oder zwei (Sonnund Feiertage, Nacht) belegt. Dieser Überstundenzuschlag kann in Geld oder auch als Zeitausgleich ausbezahlt werden. Bei Durchrechnung oder Gleitzeit können sich diese Grenzen auf zehn Stunden täglich und 50 Stunden pro Woche ändern.

5. Was ist nun ein Durchrechnungszeitraum?

Das ist der Zeitraum (mindestens ein Jahr), in dem Mehrstunden (bis 40 Arbeitsstunden) und Überstunden (über 40 Arbeitsstunden) wieder abgebaut werden können, ohne dass ein Überstundenzuschlag anfallen muss.

6. Was soll ich unter erweiterter Bandbreite verstehen?

Das ist die Anpassung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit an die Notwendigkeiten eines Betriebes. Wesentlich ist, dass die Arbeitszeit jede Woche anders ist, sich kurze und lange Wochen abwechseln können.

7. Was bedeutet es, wenn ich Gleitzeit arbeite?

Es bedeutet in erster Linie mehr Flexibilität. Mit einer im Betrieb geltenden Gleitzeitregelung können Sie den Beginn und das Ende Ihrer Arbeitszeit jeden Tag aufs Neue frei gestalten. Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit definiert, in der Sie anwesend sein müssen. Ihre Arbeitszeit darf dabei bis zu zehn Stunden am Tag dauern. Durch die flexible Gestaltung kann ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden, das Sie wieder selbstständig ausgleichen.

8. Was ist ein Mindestlohn, und was bringt er mir?

Ein Mindestlohn ist der im jeweiligen Kollektivvertrag festgeschriebene Bruttobetrag, den man bei Vollzeitarbeit mindestens verdient. In der chemischen Industrie beträgt er derzeit 1.858,17 Euro, im Handel hingegen 1.585 Euro. Viele Branchen haben gar keinen Mindestlohn. Bei den derzeitigen Verhandlungen geht man von einem Mindestlohn von 1.500 Euro für alle aus.

9. Wann werden Betriebsvereinbarungen gemacht?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, der rechtlich bindende Normen für alle Mitarbeiter dieses Unternehmens enthält. Sie ist bei Arbeitszeitregelungen üblich.

10. Ab wann bekomme ich sechs Wochen Urlaub?

Sehr selten. Sechs Wochen Urlaub sind erst nach 25 Jahren im selben Betrieb gegeben oder wenn der Kollektivvertrag ihn vorsieht.