Spielsüchtiger gewann gegen Novomatic

Jetons waren fatales Geschenk - Glücksspielkonzern auch in zweiter Instanz verurteilt

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Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien ist nicht rechtskräftig. "Wir werden prüfen, ob wir gegen diese Entscheidung Revision an den OGH erheben", so Novomatic auf Anfrage der APA.

Der Kläger führte gegenüber dem Gerichtssachverständigen aus, dass er bereits als Jugendlicher im Wirtshaus an einarmigen Banditen gespielt habe, damals aber nur um geringe Schilling-Beträge. 2012 habe er dann von seinen Eltern zu Weihnachten einen Gutschein für ein Abendessen bei den Casinos Austria bekommen, inklusive dreier Jetons. Damals sei es ihm nach einer Trennung nicht so gut gegangen, die Atmosphäre mit Getränken und der Gewinn beim Glücksspiel hätten ihn in bessere Stimmung gebracht.

Langsam habe sich dann ergeben, dass er Automatencasinos im Wiener Prater aufsuchte. Bald wurde er süchtig. Im Laufe des Jahres 2013 war er fast jedes Wochenende in der Novomatic-Spielhalle im Prater und verspielte binnen eines Jahres laut eigenen Angaben rund 60.000 Euro. Begonnen jedoch "hat alles mit dem Geschenk meiner Eltern", gab er bei Gericht zu Protokoll.

Jahre später wandte sich der Mann an Thomas Sochowsky, der gemeinsam mit einem Anwalt Spielerklagen gegen Novomatic initiiert und früher einmal Geschäftspartner des Glücksspielkonzerns war. Im März 2015 brachte der Wiener mit Unterstützung Sochowskys eine Klage über 210.000 Euro gegen Novomatic ein. Im Juli 2016 sprach ihm das Landesgericht Wiener Neustadt 120.000 Euro zuzüglich Zinsen zu. In ungefähr dieser Höhe hatte der Wiener seine Spielverluste schriftlich nachweisen können. Das Automatenglücksspiel wurde in Wien Anfang 2015 verboten.

Novomatic legte Rechtsmittel ein, blitzte aber in zweiter Instanz ab. Kurz vor Weihnachten bestätigte das Oberlandesgericht Wien das Urteil. Novomatic war der Meinung, dass der Kläger nicht, wie ihm der Gerichtsgutachter bescheinigt hatte, partiell geschäftsunfähig gewesen sei.

Bei Spielerverfahren wie diesem geht es im Kern immer um die Frage, ob die Kläger spielsüchtig und in der Folge geschäftsunfähig waren. Meist entscheiden darüber Gutachter, die teils aber unterschiedliche Ansichten haben. Manche gelten in der Branche als "pro" Kläger, manche hingegen sind bezüglich der Sucht tendenziell skeptisch.

Das OLG Wien hielt in seinem aktuellen Urteil, das der APA vorliegt, fest, dass von Fall zu Fall geprüft werden müsse, ob eine teilweise Geschäftsunfähigkeit - etwa während des Zockens - vorliegt. Wenn jemand eine "geistige Störung" hat, müsse geprüft werden, ob sich diese "beim konkreten Geschäft überhaupt auf die geistigen Fähigkeiten des Betroffenen ausgewirkt hat". Zusätzlich müsse "für die Annahme von Geschäftsunfähigkeit ... aber auch eine bestimmte Intensität der Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten des Betroffenen vorliegen, die dazu führt, dass der Betroffene im Ergebnis tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite des konkreten Rechtsgeschäfts zu überblicken."

Das OLG hat eine Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zugelassen, weil es sich bei der Geschäftsunfähigkeitsfrage um eine typische Beurteilung eines Einzelfalls handle. Novomatic muss also laut Klägervertreter jeden Fall zahlen, egal, ob der Konzern Rechtsmittel einlegt.

Novomatic betonte gegenüber der APA, dass der Fall wieder die alte Rechtslage betreffe. "Nach neuer Rechtslage liegt bis dato auch keine einzige Klage auf Rückzahlung von Spieleinsätzen vor." Das sogenannte kleine Glücksspiel an Automaten war früher nicht im Bundes-Glücksspielgesetz (GSpG) geregelt, sondern alleinig Ländersache. Die Vorgaben puncto Spielerschutz waren nicht so streng, das Überschreiten von Maximaleinsätzen und -gewinnen wurden in der Praxis kaum sanktioniert.

Der Anwalt des Ex-Geschäftspartners Thomas Sochowsky, Peter Ozlberger, hat bereits für 13 Spieler Klagen gegen Novomatic auf Rückerstattung von Spielverlusten eingebracht. Nach Angaben Sochowskys liegen vier Entscheidungen in erster Instanz vor, Novomatic habe jedes Mal zahlen müssen. Drei dieser Urteile seien mittlerweile in zweiter Instanz bestätigt.

In einem Fall, in dem Novomatic in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Rückzahlung von 430.000 Euro verurteilt wurde, hat der Glücksspielkonzern am Donnerstag nach APA-Informationen eine außerordentliche Revision eingebracht.

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