Jenny Elvers:
Streit um Sorgerecht?

Pauls leiblicher Vater Alex Jolig soll das Teilsorgerecht eingeklagt haben

Jenny Elvers hatte bisher das alleinige Sorgerecht für ihren inzwischen 12-jährigen Sohn Paul. Bis zur Trennung sorgte sie gemeinsam mit ihrem Noch-Ehemann Goetz Elbertzhagen für den Buben. Nun will jedoch sein leiblicher Vater Alex Jolig das Teilsorgerecht einklagen, heißt es.

von Jenny Elvers mit ihrem Freund Steffen von der Beeck © Bild: imago/Future Image

In Jenny Elvers' Leben geht es in den letzten Monaten ganz schön rund. Auf den öffentlichen Alkoholabsturz folgte die Trennung von Ehemann Goetz Elbertzhagen. Kurzfristig fiel die 41-Jährige in ein tiefes Loch, doch dann stieg Jenny Elvers dank ihres "Promi Big Brothers"-Sieges wie ein Phönix aus der Asche empor.

Nun droht jedoch neuerlich Ungemach. Jenny Elvers, die kürzlich nach einer allergischen Reaktion ins Krankenhaus eingeliefert wurde, droht das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn Paul zu verlieren. Dessen leiblicher Vater, der ehemalige "Big Brother"-Teilnehmer Alex Jolig, soll laut "Bild" das Teilsorgerecht eingeklagt haben.

Jahrelang hatte Alex Jolig keinerlei Kontakt zu seinem Sohn. Der inzwischen 12-jährige Paul wurde zusammen von Jenny und ihrem Noch-Ehemann Goetz Elbertzhagen aufgezogen. Nach der Trennung näherten sich Alex und Paul zwar kurzfristig an, doch inzwischen soll Jenny Elvers' neuer Lebensgefährte Steffen von der Beeck seine männliche Bezugsperson Nummer Eins sein. Sogar von einer möglichen Adoption war bereits die Rede.

Nun will Alex Jolig aber den Kontakt mit seinem Sohn intensivieren. Schon im Sommer meinte er zur "Bild": "Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Paul bei uns lebt. Unsere Tür steht immer offen." Nun scheint er dieses Vorhaben auch durchziehen zu wollen.

"Ich bin eine gute und gesunde Mutter und mir ist das Wohl meines Sohnes das Wichtigste", erklärt Jenny Elvers gegenüber der "Bild". Damit trifft es die 41-Jährige auf den Punkt, denn mit 12 Jahren sollte Paul alt genug sein, um für sich selbst zu entscheiden, ob er künftig mehr Zeit mit seinem leiblichen Vater verbringen möchte oder nicht.

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