Jahrelanger Missbrauch und dann Mord:
Neue schockierende Details im Fall Anita K.

"Ziehvater" soll Opfer missbraucht und getötet haben 23-Jährige wandte sich 2003 sogar an Jugendamt

Jahrelanger Missbrauch und dann Mord:
Neue schockierende Details im Fall Anita K.

Der Kontakt des aus Tirol stammenden Mannes zu den beiden noch minderjährigen Kindern - Anitas ältere Schwester dürfte knapp unter 14 gewesen sein - sei in einer Gehörloseneinrichtung über den Vater der Mädchen entstanden, bestätigte Januschke. Vermutlich dürfte der Vater, mit dem es auch Probleme gegeben haben dürfte, dann gestorben sein und weil sich die Mutter nicht kümmern wollte, habe der 54-Jährige die Kinder bei sich aufgenommen, so der Anwalt. Laut Staatsanwaltschaft Krems ist der Aufenthaltsort der Mutter bekannt.

Haben Behörden versagt?
Ein "Versagen" der Behörden wollte man jedenfalls nicht sehen. Solange alle einverstanden seien, sei es gesetzlich in Ordnung, wenn Kinder bei jemand anderem als ihrem Erziehungsberechtigten aufwachsen - und dies sei hier offenbar der Fall gewesen, erläuterte Kutschera. Daher dürfte auch eine bereits getilgte Verurteilung des Mannes wegen schwerer Sexualdelikte - er soll sogar mehrere Jahre im Maßnahmenvollzug verbracht haben - keine Rolle gespielt haben.

Eifersucht als mögliches Mordmotiv
Nach Angaben der Polizei soll der 54-Jährige die Mädchen schon früh missbraucht haben, was später "zur Gewohnheit" wurde und in eine Dreiecksbeziehung übergegangen sein soll. Als Anita K. sich aus dieser lösen und eine neue Beziehung beginnen wollte, dürfte der Mann das aber nicht verkraftet haben.

Opfer wandte sich an Wiener Jugendamt
Dass es zu einem Missbrauch der beiden Mädchen gekommen sein könnte, legt auch eine Akte des Wiener Jugendamtes nahe. Die damals 16-jährige Anita K. hat sich im Dezember 2003 an die Behörde gewandt und dabei angegeben, dass sie psychischer Gewalt ausgesetzt sei, wie eine Sprecherin bestätigte. Das Mädchen sei damals allein in einer Jugendamtsstelle gewesen. Bis Anfang Jänner 2004 habe es eine Gefährdungsabklärung gegeben, danach sei der Fall nicht weiterverfolgt worden.

(apa/red)