Italienischer Senat und Abgeordnetenhaus: Ohne Senatsmehrheit gibt's keine Gesetze

Senat ist Abgeordnetenkammer gleich gestellt Senat mehr Bedeutung als österreichischer Bundesrat

Bisher gab es in der italienischen Nachkriegsgeschichte keine "gespaltene Mehrheit" zwischen Senat und Abgeordnetenkammer. Die italienische Verfassung sieht für einen solchen Fall auch kein Schlichtungsverfahren vor, wie es etwa eines in Deutschland gibt.

315 Senatoren
Der römische Senat ist zwar keine Länderkammer, die 315 Senatoren werden aber auf regionaler Basis gewählt. Das aktive Wahlrecht für den Senat liegt bei 25 Jahren (Abgeordnetenkammer: 18 Jahre), das passive Wahlrecht bei 40 Jahren (Abgeordnetenkammer: 25 Jahre).

Senatoren auf Lebenszeit
Zu den 315 gewählten Senatoren kann der Staatspräsident fünf Bürger zu Senatoren auf Lebenszeit benennen, die auf sozialem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet Hervorragendes geleistet haben. Derzeit sind dies unter anderem Ex-Ministerpräsident Giulio Andreotti und die Nobelpreisträgerin für Medizin, Rita Levi Montalcini. Auch ehemalige Staatspräsidenten haben Anspruch auf einen Senatorensitz auf Lebenszeit, derzeit gibt es zwei Ex-Staatspräsidenten im Senat, Francesco Cossiga und Oscar Luigi Scalfaro.

ABGEORDNETENHAUS
Das Wahlrecht garantiert dem Parteienbündnis mit den meisten Stimmen eine Mehrheit von mindestens 340 Sitzen (54 Prozent). Parteien, die zu einem Bündnis gehören, benötigen zwei Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erringen. Gruppierungen, die allein antreten, müssen dafür vier Prozent erzielen. Bündnisse werden anerkannt, wenn sie mindestens zehn Prozent der Stimmen erreichen. Dabei werden auch die Stimmen von angeschlossenen Parteien mitgezählt, die es selbst (landesweit) nicht auf einen eigenen Sitz bringen. Voraussetzung für die Anerkennung als Bündnis sind ein gemeinsames Wahlprogramm und ein gemeinsamer Spitzenkandidat für das Amt des Ministerpräsidenten.

(apa/red)