Italien: Gesetz gegen Verherrlichung des Faschismus verabschiedet

Gesetzesentwurf muss noch vom Senat abgesegnet werden

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Das Gesetz muss noch vom Senat abgesegnet werden. In Italien ist bisher nur die Neugründung der von Benito Mussolini gegründeten Faschistischen Partei strafbar, nicht aber wie in Österreich oder Deutschland die Verherrlichung des Faschismus. Künftig sollen auch die Produktion, der Verkauf und Vertrieb von Waren mit Bildern und Symbolen, die sich auf NS-Diktator Adolf Hitler oder Italiens faschistischen Diktator Benito Mussolini beziehen, verboten sein. Propaganda im Internet soll als erschwerender Umstand gelten, wodurch die Haftstrafe um ein Drittel erhöht werden kann. Auch der faschistische Gruß, der ausgestreckte rechte Arm, soll künftig als faschistische Propaganda gelten und verboten sein.

"In Italien ist die Neugründung der Faschistischen Partei verboten, nicht aber ihre Verherrlichung. Das ist unannehmbar", erklärte der Verfasser des Gesetzesentwurfs, der sozialdemokratische Abgeordnete Emanuele Fiano, dessen Vater Nedo von der SS in das KZ Auschwitz deportiert worden war, am Dienstagabend im Parlament. Rechtsparteien und die Fünf-Sterne-Bewegung kritisierten den Gesetzesentwurf, der ihrer Ansicht nach dem Prinzip der Meinungsfreiheit widerspreche.

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