IT-Panne bei British Airways -
Weiter Behinderungen am Montag

Auch Strecke London - Wien betroffen

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Die Langstreckenflüge von Heathrow sollten ebenfalls wie geplant starten, Kurzstreckenflüge ab Heathrow zum großen Teil. Auch ein Flug nach bzw. einer von London nach Wien waren am Montag gestrichen. Am Sonntag hatte die Fluglinie einen Teil ihrer geplanten Flüge nach zuvor massiven Ausfällen wieder aufgenommen, hunderte Passagiere mussten aber immer noch stundenlange Verzögerungen in Kauf nehmen. Wegen eines Zusammenbruchs seiner Computersysteme hatte BA am Samstag alle Flüge am Londoner Flughafen Heathrow gestrichen.

Rechte der Passagiere bei Ausfällen

Wenn Computerpannen oder andere Ereignisse zu Flugausfällen führen, dann haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort. Denn dafür gilt laut Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Fluggastrechteverordnung. Darüber hinaus sind Fluglinien dazu verpflichtet, Hotel- und Verpflegungskosten zurückzuerstatten.

Die Agentur empfiehlt, bei Ausfällen alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können. Können Fluglinien aufgrund von außergewöhnlichen Umständen einen Flug nicht durchführen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, besteht aber keine Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Annullierung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, auf die die Airline keinen Einfluss haben hätte können. Ist eine direkte Klärung mit der Airline nicht möglich, kann der Fall bei der apf zur Prüfung eingereicht werden.

Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Bietet die Fluglinie einen Alternativflug an, der abhängig von der Flugentfernung zwischen zwei und vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt, kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte gekürzt werden.

Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte aktiv zu informieren. In der Praxis passiert dies laut apf jedoch nicht immer. Oftmals sei es auch so, dass Fluglinien betroffenen Passagieren Gutscheine anbieten, obwohl sie auf Wunsch Ansprüche in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen.

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