Missbrauch im Sinne der Untreue?

Kanzler Faymann soll Inseratenkampagne in der "Krone" selbst beauftragt haben

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Inseratenaffäre - Missbrauch im Sinne der Untreue?

Ein Vertrag und die Finanzierung sollen zudem erst Monate nach Anlaufen der Kampagne geregelt worden sein. Diese "nachträgliche Genehmigung" könne laut Oberstaatsanwaltschaft (OStA) daher als "taugliche Missbrauchshandlung" im Sinne der Untreue gesehen werden, so das Magazin.

Vertrag erst nach Kampagnenstart geschlossen

Als Beweis zitiert "profil" einen veröffentlichten Kooperationsvertrag zwischen dem Verkehrsministerium (BMVIT) und den ÖBB. In diesem heiße es wörtlich: "Das BMVIT hat mit der 'Kronen Zeitung' ein Leserforum eingerichtet, welches Anliegen und Beschwerden sowie Vorschläge von Kunden zum Thema ÖBB entgegennimmt." Der Vertrag sei erst im Juni 2007 geschlossen worden - zu diesem Zeitpunkt lief die Kampagne bereits ein halbes Jahr. Der Vorstand der Bundesbahnen habe die Finanzierung der Anzeigen in der Höhe von 500.000 Euro laut dem Bericht überhaupt erst im darauffolgenden September genehmigt.

Untreue-Handlung?

Die OStA hege daher Zweifel an der Plausibilität der Abläufe, die verspätete Genehmigung sei "aus derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen" erfolgt und könne somit als Untreue-Handlung beurteilt werden, wird eine Weisung an die ermittelnde Staatsanwaltschaft von Ende Juni 2012 zitiert. Auch der für die ÖBB geschaffene Nutzen der Inseratenkampagne sei für die Behörde "nicht erkennbar", die volle Kostenübernahme durch die Bundesbahnen wäre "keinesfalls als sachgerecht zu beurteilen".

Bundeskanzleramt weist Vorwürfe zurück

Das Bundeskanzleramt hat dieneuen Vorwürfe indes zurückgewiesen. In einer Aussendung wurde auf das Anfang August - und somit nach der in dem Bericht zitierten Weisung der Oberstaatsanwaltschaft - erstellte entlastende Gutachten verwiesen. In diesem war der Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass die ÖBB von der Bekanntheit des Ministers profitiert haben, dessen Aussagen "seriös und sachlich" dargestellt seien und eine persönliche Profilierung "nicht erkennbar" sei. Es sei daher korrekt im Interesse des Unternehmens gehandelt worden, so das Kanzleramt.

Kommentare

Ich kann "Viennese" nur zustimmen. Am Ende, wenn keine andere Ausrede mehr zu gebrauchen sein wird, wird ein Beamter oder sonst ein "Kleiner" die Kröte fressen müssen und dafür intern eine gute Karriere mit mehr Lohn machen, weil nach dem wird ja keiner mehr fragen. So ist das im guten Österreich

Es ist doch immer das gleiche! Bis man es nicht 1000% beweisen kann sind diese Herrschaften unschuldig.Danach haben sie von nichts gewusst oder es hat ein Sekretär gemacht. Es kommt einem das Grauen wenn man an die Führungsschicht in Österreich denkt!

Ignaz-Kutschnberger

Wenn das stimmt, kostet das der SPÖ bei den nächsten Wahlen gute 4 % der Stammwähler... da sag ich nur, BRUNO steig oba...

Die ÖBB haben die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Im Aktienrecht ist nicht vorgesehen, dass Parteien bzw. irgend ein Politiker in die Befugnisse des Vorstandes eingreift.
Faymann hat dagegen verstoßen. Rechtlich gesehen läuft seine Inseratengeschichte unter "Geschäftsführung ohne Auftrag". Er ist schadenersatzpflichtig. Strafrechtlich kann damit Untreue verbunden sein.
Faymann treten Sie zurück!!!!

es ist doch sehr eigenartig, daß die OStA der StA in dieser causa ständig weisungen erteilt, und auch schon zahlreiche weisungen direkt vom övp-ministerium ausgingen.

alle diese weisungen sind so formuliert, daß sie bereits wie im urteil eines gerichtes über die faktenlage absprechen. eigenartig!

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